Radio Netwatcher vom 21.3.2011 – Netzmedienrecht, Lobbyismus und Korruption
Ut.: Von Strassergate zu Bertelsmann – Es gilt die Unschuldsvermutung
a) a tribute to Kurt Hauenstein alias Supermax – Rest in pixel!
b) #strassergate: Lobbyismus oder Korruption – Es gilt die Unschuldsvermutung
c) Thomas Barth: Wie wirkt die Lobby von Medienkonzernen? (27C3)
Thomas Barth ist Diplom-Kriminologe (Interessengebiete Korruption/Lobbyismus) und lehrte für die FH Vorarlberg (Österreich) in den Studiengängen Mediengestaltung und Intermedia im Fach Management/Medienethik. Mitautor von: Altvater, Elmar u.a. Privatisierung und Korruption. Zur Kriminologie der Finanzkrise… (Hamburg 2009)
Die Mediennutzung, aber auch ihre Verwaltung und Vergütung, also ihr Management, müssen an eine digitale Netzwelt angepasst werden. Wie ist der Stand der juristischen Auseinandersetzung um die Rechte von Urhebern, Verwertern und Nutzern von Medieninhalten? Wie und wo setzen sich starke Wirtschaftsinteressen mit Lobbygruppen durch?
Hintergrund sind entsprechende Debatten in internationalen Organisationen, z. B. TRIPS (Trade Related Aspects of Intellectual Property) und WIPO (World Intellectual Property Organization) sowie das von der EU lancierte Grünbuch ‚Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft‘ (2008). Dort wurde eine „Ausgewogenheit der Interessen von Urhebern und Nutzern von geistigen Produkten bzw. Wissensobjekten“ proklamiert, die sich leider so nicht erkennen lässt. Im Grünbuch ist eine Tendenz erkennbar, die Lösung der Problematik der urheberrechtlich gebremsten Verbreitung von Wissen von der Verschiebung auf das Gebiet des Vertragsrechts zu erwarten. Dies erweckt den Verdacht, dass sich hier die Lobby der Medienindustrie durchgesetzt haben könnte, die dank ihrer Rechtsabteilungen von besagter Tendenz profitieren dürfte – gegenüber Bildung und Forschung, aber auch generell gegenüber den Urhebern ihrer Inhalte.
Rechtlich entscheidend sind dabei die Ausnahmen und Beschränkungen kommerzieller Verwertungsrechte, im UHG kodifiziert für 1. Behinderte, 2. Archive/Museen etc., 3. Bildung/Forschung sowie „evtl. noch zu schaffende“ für von Nutzern geschaffene Inhalte: v. a. Open Source, Wikis etc
Quelle: http://events.ccc.de/congress/2010/Fahrplan/events/4081.en.html
Playlist & Bonustrack:
Supermax – Lovemaschin
Indata Jones – DS feat. Supermax 4 ever
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