PK: Wittmann warnt: Registerzählung ist Rasterfahndung auf Vorrat für jedermann

06.12.2005

SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann warnt vor möglichem Machtmissbrauch durch das neue Registerzählungsgesetz

O-Ton: PK 6.12.2005 [12:30 Uhr]
Rasterfahndung auf Vorrat
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann warnt vor möglichem Machtmissbrauch durch das neue Registerzählungsgesetz: Dieses ermöglicht „eine Rasterfahndung auf Vorrat“ gegen jeden Österreicher.

Durch das Registerzählungsgesetz, das eine Umstellung der traditionellen Volkszählung auf die „Registerzählung“ bedeutet, werden künftig im Innenministerium Daten aus dem Melderegister, der Sozialversicherung, den Bildungsanstalten, den Finanzämtern, dem Arbeitsmarktservice, dem Unternehmensregister und dem Gebäude- und Wohnungsregister zusammengeführt. Diese Daten könnten verknüpft werden zur Prüfung mit dem Zulassungsregister für KFZ, dem Familienbeihilfenregister, dem zentralen Fremdenregister, der Dienstbehörde von Bund, Ländern und Gemeinden und Sozialhilfeträgern.

Diese Daten-Zusammenführung im Innenministerium ist aber aus Sicht von Wittmann für das Registerzählungsgesetz nicht notwendig. Sie stelle eine „vollkommen überschießende technische Lösung“ dar, und mache die Rasterfandung gegen jeden Österreicher technisch möglich. Wittmann warnt vor Missbrauch: „Wenn sie technisch möglich ist, ist auch der Missbrauch möglich“. Der Verfassungssprecher ortet die Gefahr von „gläsernen Menschen“. Wittmann kritisierte auch, dass das Gesetz am Datenschutzrat vorbeigeführt wurde. Zwar sei die SPÖ grundsätzlich für ein Registerzählungsgesetz. Die Daten, die der Einzelne in den verschiedenen Registern hat, sollten aber dort belassen werden. Auf Grund dieser Kritikpunkte, forderte die SPÖ eine Einwendungsdebatte.

6.12.2005 [12:30 Uhr]

6.12.2005 [12:30 Uhr] Rasterfahndung auf Vorrat

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Thema:Gesellschaft
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