KulturTon: AusBildungspflicht bis 18? | 18.10.2017
23.10.2017
Die neue AusBildungspflicht bis 18: Was bedeutet sie in der Praxis?
Lange wurde sie diskutiert und vorbereitet, doch relativ unauffällig ist sie nun in Kraft getreten: Die AusBildungspflicht bis 18 soll künftig jugendliche Hilfsarbeit obsolet machen und Qualifizierung fördern. Ab nächstem Jahr drohen bei Verstößen dann auch Strafen.
Was die AusBildungspflicht in der konketen Umsetzung tatsächlich bedeutet, welche neue Verantwortung auf Erziehungsberechtigte zukommt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt Peter Schumacher von der Jugendabteilung der AK Tirol.
Weiterführende Informationen:
AusBildung bis 18
Ähnliche Beiträge
- Herbstzeit = Bildungszeit aus der Sendereihe „KulturTon“ 18.08.2021 | FREIRAD
- Neuauflage der Sommerschule Plus am BFI! aus der Sendereihe „KulturTon“ 21.07.2021 | FREIRAD
- Zukunftsaktie Pflege aus der Sendereihe „KulturTon“ 19.05.2021 | FREIRAD
- Digital Pioneers: Die digitale Zukunft ist weiblich! aus der Sendereihe „KulturTon“ 22.04.2021 | FREIRAD
- Nicht den Anschluss verlieren: Sommerschule plus und kostenlose Lernbegleitung... aus der Sendereihe „KulturTon“ 18.03.2021 | FREIRAD
- Gesundheitsberufe mit Zukunft aus der Sendereihe „KulturTon“ 18.02.2021 | FREIRAD
- Sommersemester naht – Was gibt es Neues bei Studienbeihilfe und Studienberatung? aus der Sendereihe „KulturTon“ 21.01.2021 | FREIRAD
- Pandemie, Bildung und Beratung – ein Jahresrückblick aus der Sendereihe „KulturTon“ 17.12.2020 | FREIRAD
- KulturTon: Die AK-Sommerschule plus im Rückblick aus der Sendereihe „KulturTon“ 19.11.2020 | FREIRAD
- KulturTon: Die AK-Bildungsberatung stellt sich vor aus der Sendereihe „KulturTon“ 22.10.2020 | FREIRAD