Patient*innenverfügung – selbstbestimmt bis zum Lebensende
Eine Patient*innenverfügung ermöglicht Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Darauf sollte man sich im aktiven und gesunden Leben schon vorbereiten und informieren. Im Gespräch mit der Leiterin der Patientenvertretung des Landes Salzburg Mag. Isabel Rippel-Schmidjell erfragt Aline Halhuber rechtliche und auch emotionale Fragen und Bestimmungen.
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