Hurentag 2012: Unzählige Pflichten für Sexarbeiter_innen – wo bleiben die Rechte?
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Ausschnitte aus der Kundgebung zum Internationalen Hurentag am 2. Juni 2012 in Wien und Interviews mit
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Mögliche Moderation – nicht im Beitrag enthalten:
Mehr Rechte für Sexarbeiter_innen wurden am Internationalen Hurentag, am 2. Juni, diesmal am Praterstern gefordert. Bereits zum elften Mal machten Beratungsstellen, selbstorganisierte Sexarbeiter_innen und Grüne Frauen auf die institutionelle und strukturelle Gewalt gegen Sexarbeiter_innen aufmerksam.
Eine komplexe Verflechtung von Doppelmoral und Tabuisierung im Umgang mit Sexarbeit führe dazu, dass in Österreich rechtliche Regelungen darauf ausgerichtet sind, Sexarbeiter_innen unzählige Pflichten aufzuerlegen (Steuerpflicht, Registrierungspflicht, Verpflichtung der Führung eines „Gesundheitsbuchs“ etc.), jedoch keine Rechte einzuräumen, kritisierten LEFÖ (Wien), maiz (Linz), SXA-Info (Graz), PiA (Salzburg) und sexworker.at.
Das neue Wiener Prostitutionsgesetz (ProstG) verdränge Sexarbeiter_innen aus Wohngebieten und zwinge sie in illegalisierte und unsichere Arbeitsverhältnisse.
Die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein macht auch Verbesserungen durch das Prostitutionsgesetz aus, zum Beispiel: gut angenommene Gutscheine für Beratungen durch NGOs für neu angemeldete Sexarbeiter_innen, Beratung statt Bestrafung für Minderjährige, Differenzierung zwischen Menschenhandel und Sexarbeit. Die Kampagne „Ich seh, ich seh, was du nicht siehst, und das ist … Sexarbeit in Wien“ der Grünen Frauen Wien ziele darauf ab, Sexarbeit sichtbar zu machen und auf die Gefahren für Sexarbeiter_innen durch Verdrängung und Verbote aufmerksam zu machen.
Die kürzlich erfolgte Entscheidung des OGH, dass Entgelt für Sex nicht generell sittenwidrig sei, wurde bei der Kundgebung überwiegend positiv bewertet, wenn auch bei sexworker.at keine Jubelstimmung aufkommen mochte, weil es sich lediglich um einen ersten Schritt handele, dem konkrete Konsequenzen erst folgen müssen.
Deutliche Verschlechterungen gibt es seit geraumer Zeit für sexarbeitende Migrant_innen aus Drittstaaten. Im Gegensatz zu früher vertritt die Polizei nun die Auffassung, dass Arbeitsgenehmigungen anderer EU-Staaten nicht mehr zur Sexarbeit in Wien berechtigen, was fremdenpolizeiliche Maßnahmen bis hin zur Abschiebung zur Folge haben kann. Dies soll demnächst Thema im Steuerungsteam zur Beobachtung der Auswirkungen des Prositutionsgesetz sein, in dem neben politischen Verantwortlichen auch NGOs, Magistrat und Polizei (also viele, bloß keine betroffenen Sexarbeiter_innen) vertreten sind.
Die langjährigen Forderungen der Beratungsorganisationen bleiben jedenfalls weiter aufrecht:
Entkoppelung des Regelungsbereichs der Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen in allen Bundesländern Rechtliche Gleichbehandlung und Gleichstellung von Sexarbeiter_innen mit anderen Erwerbstätigen durch die Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit und entsprechende fremdenrechtliche Änderungen Schutz vor Prekarisierung, Diskriminierung, Sexismus und Rassismus(nochrichten.net)
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