Greenpeace gegen Standortgesetz: Sprecher Lukas Hammer Interview (Radio Beitrag 26 min)

17.08.2018

Lukas Hammer von Greenpeace im Interview mit Jutta Matysek zum drohenden Standortgesetz

Presseaussendungen dazu:
Greenpeace kritisiert Standortgesetz: „Schande für Österreich“
Umweltschutzorganisation warnt vor Naturzerstörung – Kritik an Rechtswidrigkeit, Intransparenz und mangelnder Kontrolle

Wien (OTS) – In der heute eingereichten Stellungnahme kritisiert die Umweltschutzorganisation Greenpeace das geplante Standortentwicklungsgesetz der österreichischen Bundesregierung scharf: Es sei europarechts- und verfassungswidrig, Bauprojekte nach zwölf Monaten automatisch zu genehmigen, obwohl sie der Umwelt schaden können. Zudem sei intransparent, warum manche Projekte den Sonderstatus eines „standortrelevanten Vorhabens“ erhalten und andere nicht. Auch die Rechte von Anrainerinnen und Anrainern werden mit dem neuen Gesetz völlig ausgehebelt, warnt die Umweltschutzorganisation. Greenpeace fordert, das Gesetz ersatzlos zu streichen.

“Mit dem neuen Gesetz startet die Regierung einen noch nie dagewesenen Angriff auf den Umweltschutz. Künftig können Großprojekte wie Mülldeponien, Schnellstraßen oder Kraftwerke in der Nachbarschaft errichtet werden, auch wenn sie der Umwelt und der Gesundheit schaden. Die Anrainerinnen und Anrainer sind den Folgen wie Luftverschmutzung, Lärmbelastung oder Zerstörung von Natur und Naherholungsgebieten schutzlos ausgeliefert. Dieses Gesetz ist eine Schande für Österreich und muss weg”, sagt Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer. Besonders kritisch sieht die Umweltorganisation, dass Projekte unabhängig vom Verfahrensstand nach zwölf Monaten genehmigt werden müssen – auch wenn sie den Umweltschutzbestimmungen widersprechen. Hier wird ignoriert, dass Projektwerber meist mehrere Monate brauchen, bis sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben. Sie könnten künftig das Verfahren einfach aussitzen und nach Ablauf der Frist eine Genehmigung erhalten, obwohl die Umweltprüfung noch nicht gestartet wurde.

Den Sonderstatus für Projekte als „standortrelevante Vorhaben“ können nur Landeshauptleute und Regierungsmitglieder beantragen. Der Entscheidungsprozess bleibt geheim, kann durch das Parlament nicht kontrolliert werden und ist damit anfällig für Korruption. Ausschlusskriterien, etwa für besonders klima- oder umweltschädliche Bauvorhaben, sind nicht vorgesehen. „Mit dem neuen Gesetz wird die Regierung zum Erfüllungsgehilfen der Konzerne. Sie schaltet den Umweltschutz aus und mauschelt sich hinter verschlossenen Türen mit der Industrielobby Großprojekte wie Schnellstraßen, Mülldeponien oder Kraftwerke aus. Damit droht in Österreich Naturzerstörung auf Bestellung von Konzernen – gegen den Willen der Bevölkerung und auf Kosten von Umwelt und Gesundheit“, kritisiert Hammer.

Ordentliche Verfahren sind der Kern des österreichischen Umweltrechts. Umweltauflagen führen dazu, dass gefährliche Auswirkungen auf Mensch und Natur minimiert werden. Der vorliegende Entwurf ignoriert die Vorteile dieser Verfahren, die einen großen Beitrag zur hohen Lebensqualität in Österreich geleistet haben. “Die hohe Lebensqualität und der soziale Frieden gehören zu den großen Stärken unseres Landes. Die Grundlage dafür ist vor allem auch eine intakte Natur. Mit dem vorgeschlagenen Umweltdumping-Gesetz gefährdet die Bundesregierung die Umwelt und damit den Standort Österreich, anstatt ihn attraktiver zu machen”, so Hammer.

Rückfragen & Kontakt:

Lukas Hammer
Greenpeace-Sprecher
Tel.:+43 (0)664 612 67 22
E-Mail: lukas.hammer@greenpeace.org

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180815_OTS0004/greenpeace-kritisiert-standortgesetz-schande-fuer-oesterreich

ÖKOBÜRO: EU-Beschwerde der österreichischen Umweltbewegung gegen Standortentwicklungsgesetz

Utl.: Allianz der Umweltbewegung fordert Reaktion der EU-Kommission
wegen gravierenden Verstößen gegen EU-Vertrag und zahlreiche
EU-Umweltgesetze. =

Wien (OTS) – Zum Ende der Begutachtungsfrist für das
Standortentwicklungsgesetz wandten sich heute die Spitzen der
österreichischen Umweltbewegung in einer Beschwerde an
Umweltkommissar Karmenu Vella und den Generaldirektor der
Umweltbehörde in der EU-Kommission Calleja Crespo. Den gemeinsamen
Brief unterzeichneten alle Präsidenten bzw. Geschäftsführenden jener
Umweltschutzorganisationen, die in ÖKOBÜRO – Allianz der
Umweltbewegung vereinigt und auch zur Teilnahme an UVP-Verfahren
berechtigt sind.

ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge: „Dieses Standortgesetz
untergräbt sämtliche Umwelt-Mindeststandards und wurde von führenden
Verfassungs- und Verwaltungsjuristen von Anfang an als
europarechtlich unzulässig kritisiert. Wirtschaftsministerin
Margarete Schramböck will aber offenbar trotzdem an dem
Genehmigungsautomatismus festhalten. Wir haben uns daher zu diesem
Schritt entschieden, um Umweltkommissar Karmenu Vella frühzeitig über
die umfassenden Rechtsbrüche zu informieren.“

Der im Standortentwicklungsgesetz vorgesehene
„Genehmigungsautomatismus“ zwölf Monate nach Ablauf des Beschlusses
der Bundesregierung sowie die Beschneidung der Möglichkeiten, solche
Bescheide zu bekämpfen, verletzen folgende europäische Rechtsnormen:

~
1. Den Vertrag der Europäischen Union und die Europäische
Grundrechtscharta: Das Recht auf faire Verfahren ist nicht gegeben,
wenn Genehmigungen automatisch erteilt werden, ohne Einwendungen der
Verfahrensparteien abschließend verhandelt zu haben und der
Rechtsschutz (Einspruchsmöglichkeiten) erheblich beschnitten wird.
Hier handelt es sich um fundamentale Rechtsbrüche gegen die
„Verfassung“ der EU, den EU-Vertrag.
2. Die UVP-Richtlinie: Die Umweltverträglichkeit von Großprojekten
muss vor Baubeginn rechtlich geprüft werden. Ausnahmen davon sind im
Einzelfall (z.B. Katastrophenfall) möglich, wenn die Ziele der
Richtlinie trotzdem erreicht werden. Davon kann bei einem
Genehmigungsautomatismus nicht die Rede sein.
Darüber hinaus werden auch die Verpflichtungen zur Beteiligung und
zum Rechtsschutz (Einspruchsmöglichkeiten) der betroffenen
Öffentlichkeit nicht gewährleistet.
3. Die SUP-Richtlinie: Wenn die Bundesregierung einer Liste von
Projekten öffentliches Interesse verleiht, so muss die
Listenerstellung davor einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)
unterzogen werden, in der Alternativen geprüft und die Öffentlichkeit
beteiligt wird.
4. Die Umweltinformationsrichtlinie: Angesichts des Verweises auf
das Amtsgeheimnis ist damit zu rechnen, dass die Unterlagen des
Standortentwicklungsbeirates nicht öffentlich zugänglich sind. Dies
steht im direkten Widerspruch zum Recht auf Zugang zu
Umweltinformationen.
5. Weitere Richtlinien: Unvollständige Prüfungen bedeuten, dass
potentiell die Verletzung aller anderen europäischen
Umweltgesetzgebungen. Eingriffe in Luftgüte, Wasserqualität,
Abfallwirtschaft und geschützte Arten sowie Lebensräume wären dann
Verstöße gegen die Luftqualitäts-Richtlinie, die
Wasserrahmen-Richtlinie die Abfallrichtlinie, bzw. die
Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und die Vogelschutz-Richtlinie der EU.
6. Die Aarhus Konvention. Sämtliche zuvor genannten Rechtsbrüche
verletzen ebenso die Aarhus Konvention, die die Rechte der
Öffentlichkeit in Umweltfragen verbindlich festschreibt.
~

„Das europäische Recht soll zumindest gemeinsame Mindeststandards
gewährleisten. Wir setzen darauf, dass die Europäische Kommission der
Bundesregierung klar signalisieren wird, dass sie das vorsätzliche
Ausschalten dieser Mindeststandards durch die Wirtschaftsministerin
nicht duldet und entsprechende Maßnahmen setzt“, so Alge
abschließend.

Zwtl.: Die Unterzeichnenden:

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* Alexander Egit, Geschäftsführer Greenpeace CEE
* Andrea Johanides, Geschäftsführerin WWF Österreich
* Helmut Dungler, Gründer und Stiftungspräsident VIER PFOTEN –
Stiftung für Tierschutz
* Leonore Gewessler, Geschäftsführerin GLOBAL 2000
* Peter Weish, Präsident Forum Wissenschaft und Umwelt
* Robert Lechner, Österreichisches Ökologie Institut
* Roman Türk, Präsident Naturschutzbund Österreich
* Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
* Willi Nowak, Geschäftsführer VCÖ – Mobilität mit Zukunft
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Zwtl.: Links:

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* [Beschwerde an die Europäische Kommission]
(https://www.ots.at/redirect/oekobuero15)
* [Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Standortentwicklungsgesetz]
(https://www.ots.at/redirect/oekobuero18)
* [Gesetzestext für den Entwurf eines Standortentwicklungsgesetzes]
(https://www.ots.at/redirect/parlament10)
~

~
Rückfragehinweis:
ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Mag. Thomas Alge
Geschäftsführer
0699 102 951 59
thomas.alge@oekobuero.at
www.oekobuero.at
~

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/5170/aom

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OTS0004 2018-08-17/08:13

170813 Aug 18

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Thema:Politics Radiomacher_in:Jutta Matysek - jutta.matysek(at)gmx.at
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