Geschichte des Widerstands gegen die Lobauautobahn – Von der Mahnwache (Herbst 2006) bis zur UVP Verhandlung in 2. Instanz (2017)

19.10.2017

Mit 8. November 2017 startet die mündliche Verhandlung vor dem 2014 neu geschaffenen Bundesverwaltungsgericht zur geplanten Lobauautobahn. Es handelt sich dabei um das UVP-Verfahren in 2. Instanz zur von der Asfinag geplanten S1, Abschnitt Süßenbrunn bis Schwechat.

Willkommen bei OpenUp, in der heutigen Sendung wollen wir die jüngere Vergangenheit des Widerstandes gegen die drohende Lobauautobahn betrachten. Von der Mahnwache in der Lobau im Herbst 2006 bis zur UVP-Verhandlung in 2. Instanz die im November 2017 angesetzt ist.

Das Akronym UVP steht dabei für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist laut dem Gesetzgeber ein politisches Instrument der Umweltvorsorge. Ziel ist es, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In solchen UVP-Verfahren sollten Einwände von Gemeinden, betroffenen Anrainern, Bürgerinitiativen und NGOs berücksichtigt werden. Leider ist dies in Österreich so gut wie nicht der Fall. Es wird fast ausschließlich im Sinne der Projekteinreicher, der sogenannten Projektwerberin, entschieden. Bei Autobahnprojekten ist die Asfinag die Projektwerberin.

Im Falle der S1 haben inzwischen zehn Parteien, darunter mehrere Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen sowie eine Standortgemeinde Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben, dadurch ist der Verkehrsminister als Behörde erster Instanz nicht mehr zuständig.

Im Folgenden ein paar weitere Fakten zum S1 Abschnitt Schwechat-Süßenbrunn:

Politische Parteien sind nicht in das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht beteiligt. Das gilt neben ÖVP, FPÖ und SPÖ auch für die Grünen. Das heißt also politische Parteien sind nicht im Verfahren zugelassen, auch wenn sie dies suggerieren.

Die Stadt Wien, als Standortgemeinde, hat laut Verfahrensakt keine Stellungnahme abgegeben.

Ob das Projekt nach dem UVPG, dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, genehmigungsfähig ist entscheidet das Gericht.

Allerdings ob das Projekt gebaut wird, wenn es gerichtlich genehmigt wurde, also ob es gebaut werden soll entscheidet die Politik. Die Politiker der Länder Niederösterreich und Wien allerdings nur mittelbar, weil es sich um ein Bundesprojekt handelt, das per Parlamentsbeschluss in den Anhang zum Bundesstraßengesetz eingereicht wurde. Und auch genauso aus dem Bundesstraßengesetz wieder gestrichen werden kann.

Die Asfinag Bau Management GesmbH benötigt zur Realisierung des Vorhabens neben der UVP-Genehmigung weitere Genehmigungen in den so genannten Materienverfahren: Wasserrecht, Forstrecht, Naturschutz und Nationalparkrecht.

Die Befürworter des Projekts sprechen immer von einer notwendigen sechsten Donauquerung. Wien hat aber bereits elf Donauquerungen. Die sechste Donauquerung ist die Praterbrücke. Die rot-grüne Wiener Stadtregierung hat sich somit in ihrem Koalitionsübereinkommen, genauso wie die FPÖ und ÖVP, zum Erhalt der Praterbrücke der Südost-Tangente bekannt.

Die Asfinag braucht im Moment keine Bundeszuschüsse. Sie finanziert sich über Kredite und mittel- bis langfristig ungewissen Mauteinnahmen. Selbst wenn letztere für Neubau und Erhaltung der Autobahnen und zur Bedienung des Schuldendienstes reichen wächst der bereits milliardenschwer angehäufte Schuldenberg. Die Republik Österreich haftet für die Schulden ihrer 100% Tochter Asfinag. Werden die Bauaufwendungen reduziert kann wie in den letzten Jahren der Schuldenberg etwas reduziert und eine Dividende ins Republiksbudget eingezahlt werden.

Mit unserer jüngeren Geschichte des Widerstands gegen den Lobautunnel wollen wir im Jahr 2006 beginnen. Und zwar zu Allerheiligen, denn an diesem Tag versammelten sich rund 500 AktivistInnen in der nördlichen Lobau zu einer Mahnwache um gegen die bevorstehenden Probebohrungen inmitten des Gebietes des Nationalpark Donauauen zu demonstrieren.

In der Presseaussendung von Global 2000 hieß es an diesem 1. November:

Stopp Lobau-Autobahn – UmweltschützerInnen protestieren gegen geplante Transit-Autobahn!

Umweltschutzorganisationen halten in der Au ab heute eine Mahnwache ab.

Gegen die ab Anfang November geplanten Probebohrungen zur Errichtung der umstrittenen Lobau-Autobahn protestieren heute im Rahmen einer „Mahnwache in der Au“ die Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000, Greenpeace, VIRUS, sowie die Bürgerinitiativen „Marchfeld-Groß Enzersdorf (BIM)“, „BIGNOT“ und „Rettet die Lobau“. Erst kürzlich feierte der Nationalpark Donau-Auen sein zehnjähriges Bestehen und nun ist er erneut massiv unter Druck. „Eine Autobahn und ein Nationalpark sind definitiv nicht miteinander vereinbar“, betonen die Umweltschutzorganisationen unisono.

und weiter:

Die Lobau-Autobahn soll Teil einer europaweiten Transitroute von der Ostsee zur Adria vor allem für Schwerverkehr werden. Die Abgase der Lobau-Autobahn werden den Nationalpark beeinträchtigen, was einen Verstoß gegen das gesetzlich verankerte Verschlechterungsverbot darstellt. „Die geplante Transitroute Lobau-Autobahn wird – entgegen der Ankündigungen durch deren Betreiber – zu keiner Verkehrsentlastung führen“, betont Heinz Högelsberger, Verkehrsreferent von GLOBAL 2000. Ganz im Gegenteil: „Die Lobau-Autobahn wird mehr Schwerverkehr anziehen und das mitten im Feinstaubsanierungsgebiet!“ Darüber hinaus werden auch die Abgase aus dem Inneren des Tunnels wieder an die Oberfläche und somit der Wiener Luft zugeführt werden. Jurrien Westerhof, Verkehrsexperte von Greenpeace, fügt hinzu: „Die Lobau-Autobahn kann keine Verkehrsprobleme lösen. Sie ist zu teuer und noch dazu kontraproduktiv, denn sie würde das Transit-Problem nur weiter verschärfen!“

Zwischen 1. November 2006 und 31.März 2007 will die staatliche Autobahnerrichtungsgesellschaft ASFINAG mit Billigung der Stadt Wien 18 Probebohrungen im Nationalparkgebiet der Lobau durchführen. Die UmweltschützerInnen lehnen diese Bohrungen vehement ab. „Die Probebohrungen an sich stellen in einem mit Ölaltlasten kontaminierten Gebiet bereits ein unkalkulierbares Risiko dar“, betont Wolfgang Rehm von VIRUS. „Weiters ist die geplante Trasse die mit Abstand schlechteste aller möglichen Varianten und hätte auch den höchsten Zuwachs an CO2 und anderen Abgasen“, so die Umweltschutzorganisationen. „Gemeinsam mit der ebenfalls geplanten Nordautobahn hätte die Lobau-Autobahn zwei Hauptaufgaben: Sie wäre einerseits eine Transit-Schneise für den internationalen Schwerverkehr. Andererseits würde sie die Zersiedelung um Wien weiter anheizen und so zur Pendlerautobahn werden. Beides führt in eine verkehrs- und umweltpolitische Sackgasse!“

Auch die unterirdische Führung der Lobau-Autobahn (Lobau-Tunnel) wird von allen Umweltschutzorganisationen geschlossen abgelehnt. „Es ist dabei völlig nebensächlich ob die Lobau-Autobahn als Innen- oder Außenvariante geplant wird, wegen der fatalen Folgen für die gesamte Region ist sie schlichtweg abzulehnen“, meint Helmut Letofsky, Sprecher der Bürgerinitiative „BIGNOT“. „Ein Nationalpark hört nicht fünfzig Meter unter der Oberfläche auf!“ Margit Huber, Sprecherin der „BürgerInitiative Marchfeld – Groß Enzersdorf“ betont, dass „die Untertunnelung der Lobau den Grundwasserhaushalt massiv beeinträchtigen kann“. „Noch dazu in einem so sensiblen Ökosystem wie jenem der Donau-Auen, da sind Bauarbeiten an einer Autobahn ein ökologischer Irrsinn“, fügt Jutta Matysek, Sprecherin der Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ hinzu. Darüber hinaus machen die Bürgerinitiativen auf die Sorgen der lokalen Bevölkerung aufmerksam. „Neben der Natur ist auch die Gesundheit der Menschen in Gefahr“, betont Margit Huber. „Wir werden uns zur Wehr setzen, damit keine Transit-Schneise mitten durch Wohngebiete geschlagen wird.“

Die UmweltschützerInnen haben zum Ziel, mit vereinten Kräften die Probebohrungen und somit die Transit-Autobahn Lobau zu verhindern und fordern von den Betreibern der Lobau-Autobahn einen Planungs- und Bohrstopp. „Wir fordern eine Nachdenkpause und dann von der neuen Bundesregierung ein nachhaltiges Verkehrskonzept für Ostösterreich“, so die Umweltschutzorganisationen abschließend.

Am Tag nachdem die Mahnwache startete, dem 2. November 2006 meldete GLOBAL 2000:

An die 500 Menschen strömten gestern zur Mahnwache in die Lobau. „Trotz klirrender Kälte haben circa 70 UmweltschützerInnen die Nacht in der Au verbracht“, berichtet Verkehrsexperte Heinz Högelsberger. Der Widerstand gegen die geplante Wiener Nordost-Umfahrung (S1) wächst.

Eine wechselnde Zahl von Aktivistinnen verbrachte den November in Zelten in der Lobau. Bis 17. Dezember gelang es die Probebohrungen im Nationalpark Donauauen zu verhindern.

An diesem Tag kam es zu einer Vereinbarung:

Die Umweltschutzorganisationen Global 2000 und Greenpeace sowie die Vertretung der Bürgerinitiativen haben mit der Stadt Wien und der Asfinag eine Vereinbarung über einen ‚Weihnachtsfrieden‘ in der Lobau getroffen. Der Pakt beinhaltet einen Abzug der Umweltschützer aus der Au bei gleichzeitiger Installation eines verkehrspolitischen ‚Runden Tisches‘ und die Abhaltung einer verkehrspolitischen Konferenz mit den Themen Klimaschutz und Verkehrsentwicklung in der Ostregion Österreichs. Die Stadt Wien und die Asfinag ziehen ihre Klagsdrohungen gegen die Umweltschützer zurück.

Denn sowohl Asfinag als auch die Stadt Wien drohten mit hohen Klagssummen gegen alle, die weiterhin Bohrgeräte behindern würden.

Massive Kritik äußerte Greenpeace an den Klageandrohungen seitens der Asfinag: „Wir werden uns von Klageandrohungen niemals einschüchtern lassen. Umweltschützer mit astronomischen Klagesummen zum Schweigen bringen zu wollen, ist bisher einzigartig in Österreich. Sollte die Asfinag ihre Drohung bei einem zukünftigen Konflikt wahr machen – und die neue Bundesregierung als Eigentümervertreterin eine derartige Vorgangsweise dulden – dann ist das ein Anzeichen für einen höchst bedenklichen politischen Kulturwechsel. Die neue Regierung würde sich damit auf eine Stufe mit der Bush-Administration stellen – wo Knüppel-Klagen gegen aufmüpfige Organisationen der Zivilgesellschaft an der Tagesordnung sind“, betonte der Greenpeace-Sprecher.

Bei den darauffolgenden Probebohrungen im Nationalparkgebiet stellte sich heraus, dass es nirgends den von der Asfinag behaupteten festen Untergrund für die Errichtung der 2 parallelen, 15m im Durchmesser großen Tunnelröhren gibt. Stattdessen zeigt sich die Geologie im Planungsgebiet weit komplexer. Mit sandigem, teils schottrigem Untergrund, untereinander verbundenen Grundwasserschichten und geologischen Bruchlinien.

In einer Presseaussendung im Dezember 2006 betont die Umweltschutzorganisation Greenpeace, dass der nach Ende der Lobau-Besetzung vorgesehene Runde Tisch zur Umwelt-und Verkehrssituation in der Ostregion auch seitens der verantwortlichen Politiker in Wien, Niederösterreich und dem Verkehrsministerium ernsthaft und mit offenen Karten geführt werden müsse. „Sollte sich herausstellen, dass die Gespräche nur als Hinhalttaktik geführt werden, werden sie wohl nicht lange dauern“, sagte der damalige Greenpeace-Verkehrsexperte Jurrien Westerhof.

Leider sollte er rechtbehalten. Nach einem knappem halben Jahr wurde dieser Runde Tisch Ende Juli 2007 von Seiten der Umwelt-Aktivisten beendet, da deren Vorschläge niemals ernsthaft zur Diskussion standen.

OTS – Suchverlauf:

https://www.ots.at/suche?query=Lobau&from=02.11.2006&to=20.12.2006&filter=&seite=4

Während die Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen weiterhin versuchten mit regelmäßiger Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Aktionen die Problematiken rund um das geplante Projekt publik zu machen, beantragte die ASFINAG beim Verkehrsministerium die Genehmigung des Straßenbauprojekts S1, Abschnitt Süßenbrunn bis Schwechat. Das war im März 2009.

Zur weiteren Geschichte des Verfahrens:

Von Mitte Oktober bis Mitte November 2011 wurde das Projekt öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit hatten ProjektgegnerInnen Zeit die mehr als 7000 Seiten Projektunterlagen zu sichten.

Zahlreiche Bürgerinitiativen, Umweltschutzorganisationen und betroffene AnrainerInnen erhoben im Dezember Einwendungen und wurden in weiterer Folge als Verfahrensparteien des UVP-Verfahrens anerkannt.

Beim Ende der mündlichen Verhandlung im November 2012 verfügt das Verkehrsministerium ein „Ende des Ermittlungsverfahrens“. Die darauffolgende sechsmonatige Entscheidungsfrist verläuft jedoch ohne Bescheiderlassung. Ende September 2013 lag ein Bescheidentwurf vor, das Ermittlungsverfahren wurde aber fortgesetzt.

September 2014: Erlassung der entscheidungsrelevanten Verordnung über

Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Bundesstraßen, der sogenannten BStLärmIV nach dem Bundesstraßengesetz. Dadurch war es notwendig die Gutachten Lärm und Humanmedizin zu ergänzen.

am 26. März 2015 genehmigte das Verkehrsministerium BMVIT das Projekt.

Im Mai 2015 erheben mehrere Bürgerinitiativen und Umweltschutzorganisationen und Privatpersonen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Vorgebracht werden insbesondere Bedenken hinsichtlich der Dichtheit des Tunnels in Hinblick auf den Grundwasserschutz, die nachträgliche Reduktion des Sicherheitsniveaus beim Brandschutz, der Mangel einer verkehrsentlastenden Wirkung, sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Luftschadstoffe.

Ende November 2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht an den Verfassungsgerichtshof den Antrag den § 6 BStLärmIV wegen Gesetzwidrigkeit aufzuheben.

Im Dezember 2015 erteilt das Bundesverwaltungsgericht der ASFINAG einen umfangreichen

Verbesserungsauftrag. Diesen konnte die ASFINAG nicht fristgerecht erfüllen, weswegen sie eine Fristverlängerung bis September 2016 beantragte.

Der Verfassungsgerichtshof gab im März 2017 dem Antrag des auf Aufhebung der

Grenzwertfestsetzung in § 6 der BStLärmIV nicht statt. Die vom BMVIT beauftragten Gutachten seien nicht, Zitat: „derart mangelhaft, dass sie die Gesetzwidrigkeit der BStLärmIV begründen würden. Dem stehe auch nicht entgegen, dass verschiedene Studien aus präventivmedizinischer Sicht die Einhaltung geringerer Werte empfehlen.“ Es liege vielmehr innerhalb des vom Gesetzgeber eingeräumten Spielraumes des Bundesministers „eine Abwägung zwischen Interessen der Nachbarn, des Gesundheitsschutzes und der Verkehrserfordernisse zu treffen und als Grundlage für die Beurteilung der Kriterien für die Gewichtung dieser Interessen eine generelle Norm vorzusehen, die ein System anordnet, wonach von näher festgelegten Grenzwerten auszugehen ist. Diese Grenzwerte stellen Mindeststandards dar; ob und inwieweit lärmschutztechnische Maßnahmen geboten sind, ist im Genehmigungsverfahren zu entscheiden.“

Nochmals bestätigt ist damit aber auch, dass die Verordnung nur einen Mindeststandard darstellt, der durch Einzelgutachten im Verfahren noch allenfalls verbessert werden kann bzw. muss.

Mit Unterstützung des Bürgerinitiativen-Vereins ist es den Initiativen und Umweltschutzorganisationen bislang gelungen zahlreiche private Sachverständigen-Gutachten in das Verfahren einzubringen, wodurch gravierende inhaltliche Mängel in zentralen Fachbereichen, insbesondere in der geologischen und hydrogeologischen Planung, aufgezeigt wurden. Dies hat die amtlichen Gutachten so erschüttert, dass neuerliche amtliche Gutachten notwendig wurden. Zum Beispiel hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2015 einen neuen unabhängigen Sachverständigen für Hydrogeologie bestellt und wie vorhin erwähnt infolge des vorgelegten Gutachtens der ASFINAG einen umfangreichen Verbesserungsauftrag erteilt. Dies wiederspricht der Darstellung von Projektbefürwortern die Umweltschutz-Seite würde das UVP-Verfahren in die Länge ziehen.

Der von der ASFINAG anvisierte Zeitplan wurde dadurch um Monate überschritten.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz im Mai 2017 der Umweltorganisation VIRUS und der Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ erläuterten Beschwerdeführer und Sachverständige das ihrer Einschätzung nach verfahrene Verfahren der S1-Lobauautobahn. Auch zwei Jahre nach dem erstinstanzlichen Bescheid stehe das Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht noch am Anfang.

Wolfgang Rehm UVP-Koordinator von der Umweltorganisation VIRUS: „Hier geht es nach wie vor um die Klärung von Vorfragen, um die Beschwerden überhaupt behandeln zu können, der Asfinag fällt es aber schwer, brauchbare Unterlagen vorzulegen, dies zeigt die Abfolge von Verbesserungsaufträgen, Fristverlängerungsanträgen, Vorlage von Unterlagen die wiederum weitere Nachforderungen auslösen. Deshalb und weil die Asfinag eine Projektänderung vorgelegt hat, ist klar: wenn die Asfinag überhaupt eine Genehmigung erhält, dann nicht mehr in der gleichen Form wie 2015.“ Der am 26. März 2015 vom Verkehrsminister für „sein“ Projekt erlassene Bescheid sei nicht rechtskräftig, insofern sei es auch nicht zutreffend von einer positiven UVP zu sprechen. Auch würden noch weitere Bewilligungen fehlen, für Wasserrecht und Naturschutz seien noch nicht einmal Genehmigungsanträge eingereicht. Derzeit würden die im September 2016 und Ende März 2017 vorgelegten Unterlagen zu Lärm, Geologie Hydrogeologie und Grundwasser von den Gerichtssachverständigen geprüft. „Für uns und unsere Sachverständigen ist aber jetzt schon klar, dass beim zentralen Thema Tunnel im Grundwasser, dabei geht es um die Wasserversorgung von Wien und den Nationalpark Donauauen, die neu vorgelegten Unterlagen nach wie vor in wesentlichen Punkten nicht den Anforderungen entsprechen“ so Rehm.

Wie Rehm zusammenfasst, könne auf dieser Basis das Projekt weder überprüft noch als umweltverträglich genehmigt werden und stehe in weitere Folge auch die Realisierbarkeit des Lobautunnels grundsätzlich in Frage: „Es kann sich im weiteren Verfahrensverlauf durchaus herausstellen, dass das gar nicht so machbar ist, wie gewünscht, jetzt stehen jedenfalls weitere Vorprüfungen an, auch zu den neuen Erkundungsbohrungen, die die Asfinag aus dem Verfahren draußen halten wollte, mussten Unterlagen vorgelegt werden und werden diese mitgeprüft“. Es stimme also im Gegensatz zu Asfinag-Aussagen weder, dass alles passen würde, noch dass alles ohnehin schon immer gepasst habe und es bei den Nachforderungen nur um Darstellungskosmetik ginge, noch dass das Verfahren Ende 2016 abgeschlossen werden könne, wie im vorigen Jahr mehrfach behauptet worden sei. Vielmehr stünden nach der Klärung der Vorfragen beim Bundesverwaltungsgericht jedenfalls noch die Bestellung weiterer Gutachter, die Erstellung der Gutachten selbst, mindestens eine mündliche Verhandlung, eventuell weitere Ermittlungschritte an und seien auch Entscheidungsvorbereitung und Entscheidung mit Aufwand verbunden. Es könne daher, wenn überhaupt, dann nicht von einer raschen Realisierbarkeit ausgegangen werden.

„Die an der UVP beteiligten Umweltorganisaitonen und Bürgerinitiativen bekämpfen dieses Projekt auf der Verfahrensebene zum Wohl der UVP-Schutzgüter und auf der politischen Ebene im Sinne einer zukunftsfähigen Umwelt-, Klima-, Verkehrs-, Raumordnungs und Finanzpolitik. Für die laut Regierungsübereinkommen noch in dieser Legislaturperiode bevorstehende Evaluierung des Bauprogramms der Asfinag ist die S1 -Lobau gemeinsam mit ihren Satellitenprojekten Spange und S8 jedenfalls aus beiden Gründen ein heißer Überprüfungskandidat“ so Rehm abschließend.

Am 8. November 2017 beginnt nun die zweitinstanzliche mündliche Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht.

Wenn Sie dazu weitere Informationen wollen tragen Sie sich für den Newsletter der BI Rettet die Lobau unter www.lobau.org ein, bzw. auf Facebook unter „Stopp Lobau-Autobahn“. Wollen Sie die Initiativen mit Ihrer Spende unterstützen, finden Sie weitere Informationen auf o94.at unter Sendereihen, OpenUp (http://o94.at/radio/sendereihe/open-up/).

Vielen Dank für Ihr Interesse, Jutta Matysek und Andreas Pruner verabschieden sich.

Musik unter CC-Lizenz von dem Musiker Rob Costlow aus seinem Album „Woods of Chaos“

Tulip Trees

Down the Road

Woods of Chaos

Unsere Signation ist unter CC-Lizenz folgendem Titel entnommen: „Coolman“ aus dem Album „Kogani“ der Formation Suerte

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Thema:Politik Radiomacher_in:Jutta Matysek und Andreas Pruner
Sprache: Deutsch
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