„Gerechtigkeit ist gekommen um zu bleiben“
Bereits im Dezember 1919 legte der Staatsekretär für Soziale Verwaltung Ferdinand Hanusch dem damaligen Nationalrat erstmals einen Entwurf zur Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte vor. Am 26. Februar 1920 – also vor 100 Jahren – erfolgte die parlamentarische Beschlussfassung mit den Stimmen aller Fraktionen. Das Gesetz trat am 9. Juni desselben Jahres in Kraft.
Erst im Februar 1922 konnte sich – verzögert durch die Ereignisse des Kärntner Freiheitskampfes und der darauffolgenden Volksabstimmung im Oktober 1920 – die Arbeiterkammer in Klagenfurt konstituieren.
Die AK-Werbekampagne „Gerechtigkeit ist gekommen um zu bleiben“ verweist auf die Bedeutung der Arbeiterkammern als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen.
Im Studiogespräch erläutert der Wiener Zeithistoriker Dr. Florian Wenninger, Leiter des Historischen Instituts der Arbeiterkammern und des ÖGB, die Bedeutung der Arbeiterkammern für das demokratische Gemeinwesen in Österreich und welche zeitgemäßen Erfordernisse für die Interessenvertretung aus der historischen Analyse abzuleiten wären.
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Literaturempfehlung zur Sendung:
Mulley, Klaus-Dieter (2019): Die Kammern für Arbeiter und Angestellte. Gewerkschaftskunde 7. / Skriptum von ÖGB/AK für die Bildungsarbeit. Wien, ÖGB Verlag. Online verfügbar unter: https://epaper.apa.at/epaper-voegb/issue.act?issueId=659938
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