Betriebsrat – soziales Gewissen im Betrieb

22.02.2016

Erfahrungen, Wesensmerkmale und Erfordernisse betrieblicher Interessenvertretung

Die umfassenden Mitbestimmungsrechte von Betriebsrät_innen sind im Arbeitsverfassungsgesetz definiert. Als „gewählte Organe der Arbeitnehmerschaft im Betrieb“ erstreckt sich deren Interessenvertretung auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Interessen der Arbeitnehmer_innen. Neben der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder der Überwachung gesetzlicher Arbeitsschutzbestimmungen wäre ihre Funktion auch als „Wahrer des sozialen Gewissens“ im betrieblichen Kontext zu verstehen. Das Wirken von Betriebsräten_innen ist so gesehen ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Rechtsordnung.

Wie gestaltet sich die betriebliche Interessenvertretung in der alltäglichen Praxis, welche Erfahrungen ergeben sich bei der Lösung betrieblicher Problemfelder, wie gelingt soziales Engagement in Zeiten erhöhter Arbeitsverdichtung und Entsolidarisierung und welche sozialen Kompetenzen sind für die Tätigkeit als Betriebsrat/in erforderlich – diese und weitere Fragen beantworten im Live-Studiogespräch Heidemarie Scherwitzel, Betriebsrätin bei der Firma Uniquare, und Michael Lohmeyer, Konzernbetriebsrat der Styria Media Group AG.

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radio AGORA 105 I 5

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Thema:Soziales Radiomacher_in:Heinz Pichler
Sprache: Deutsch
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