Wien-Döbling: Sanierung des Amtshauses gefordert

06.02.2015

In der Bezirkssitzung vom 29. Jänner 2015 wurde ein Antrag von der ÖVP-Döbling bzgl. der Sanierung des Amtshauses in der Gatterburggasse eingebracht.
Der Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. Der Ball liegt nun beim Stadtratbüro Ludwig, in dessen Zuständigkeitsbereich dies fällt.

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass 2016 der öffentliche Raum barrierefrei sein muss. Deshalb ist eine baldige Entscheidung über die Sanierung des alten Amtshauses notwendig.
In der aktuellen Fassung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes steht unter
§ 5. (1) Diskriminierung: Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

In den Bezirksämtern werden nicht nur städtische Aufgaben, sondern auch Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung erledigt. z.B.: Passwesen, Meldeamt, etc. Der Begriff mittelbare Bundesverwaltung bedeutet, dass der Bund bestimmte Aufgaben an die Länder delegiert. Diese müssen diese (die Aufgaben des Bundes) erledigen. So auch in den Bezirksämtern, da nur so das nötige Service und die Bürgernähe bewältigt werden kann.

Anm. Red.: Das Amtshaus Döbling gehört zu den wenigen Amtshäusern in Wien die noch nicht für behinderte Menschen zugänglich sind. Eine Sanierung ist daher dringend notwendig. Auch in puncto barrierefreie Maßnahmen im Behindertenbereich, zählt Döbling zu den Schlusslichtern in Wien, obwohl sehr viele Altenheime im Nobelbezirk ansässig sind.

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