Warum ein Volksbegehren, „Arbeitslosengeld rauf“?
In dieser Sendung begründen Betriebsrätinnen, Gemeinderätinnen, Sozialwissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, Aktivistinnen in Arbeitsloseninitiativen und NGOs aus ganz Österreich, angesichts der Krise des Arbeitsmarktes und der vertieften Armutslagen Arbeitsloser die Einleitung des Volksbegehrens „Arbeitslosengeld rauf!“
Sie und wir wenden uns damit explizit gegen die Pläne der Regierung, ein degressives Arbeitslosengeld in Österreich einzuführen, mit dem das Arbeitslosengeld mit der Länge der Arbeitslosigkeit immer weiter absinkt. Denn es darf nicht sein, dass die Versicherungsleistungen immer weniger werden, wenn die Existenznot der Menschen durch lange Arbeitslosigkeit zunimmt.
Laut einer Umfrage der Volkshilfe spricht sich eine klare Mehrheit der österreichischen Bevölkerung von 63% für die dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes aus. Aus guten Grund, den jeder zweite Arbeitslose hat im Monat derzeit nur um die 978 Euro netto, 12-mal im Jahr zur Verfügung. Dieses Einkommen liegt am Existenzminimum.
Mit dem Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“, dessen Einleitung seit dem 1. Juni 2021 unterstützt werden kann, fordern wir die Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetztes, mit der die Nettoersatzrate für die Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes sofort und dauerhaft auf mindestens 70% erhöht, die Notstandshilfe dementsprechend angepasst und die Zumutbarkeitsbestimmungen entschärft werden.
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