Volksanwaltschaft stellt erhöhtes Beschwerdeaufkommen in Wien fest
114 Missstände in der Wiener Landesverwaltung im Jahr 2012
Pepo Meia besuchte die letzte Pressekonferenz der Volksanwaltschaft am 16. Mai 2013 in dieser Zusammensetzung.
Volksanwältin Brinek bleibt weitere sechs Jahre im Amt. Stoisits beendet nach sechs Jahren, Kostelka nach zwölf Jahren am 30. Juni 2013 die Tätigkeit als Volksanwalt. Ihre Nachfolger sind der Rechtsanwalt Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ) und der ehemalige Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Dr. Günther Kräuter. (Nachzulesen in BIZEPS-Online: Die Volksanwaltschaft ab Juli 2013: Brinek, Kräuter und Fichtenbauer)
Wien (APA – OTS) – Im Jahr 2012 wandten sich 924 Wienerinnen und Wiener an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Wiener Landes- oder Gemeindeverwaltung schlecht behandelt fühlten. Damit ist das Beschwerdeaufkommen gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent gestiegen. Dies stellten die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka im Rahmen einer Pressekonferenz zur Präsentation des Berichtes an den Wiener Landtag 2012 fest.
Die Volksanwaltschaft stellte 2012 114 Missstände betreffend die Wiener Landesverwaltung fest. Die meisten Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und der Jugendwohlfahrt. Eine Vielzahl an Fragen betrafen außerdem die Bauordnung, die Flächenwidmung, die Gemeindewohnungen und die Friedhofsverwaltung. Weitere inhaltliche Schwerpunkte bezogen sich auf Staatsbürgerschaftsverfahren und die Straßenpolizei.
Die Volksanwaltschaft kritisierte, dass jüngere behinderte Menschen in Wien mangels Alternativen in Alten- und Pflegeheimen leben müssen. Dies haben sowohl die Volksanwaltschaft im Rahmen der nachprüfenden Kontrolle als auch die für Wien zuständige Kommission nach dem Besuch des Geriatriezentrums am Wienerwald festgestellt. Die Volksanwaltschaft sieht hier Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verletzt, nach der Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine freie Wahl der Wohnform haben. Sie fordert, entsprechende Betreuungs- bzw. Assistenzdienste gemeindenahe zur Verfügung zu stellen.
Die Volksanwaltschaft stellte Probleme und Rechtswidrigkeiten bei der Vollziehung des Mindestsicherungsgesetzes fest. Dies betraf etwa die Bemessung der Höhe der Mindestsicherung. Die MA 40 hat in einigen Fällen auch die gesetzliche Entscheidungsfrist von drei Monaten über Anträge auf Leistungen der Mindestsicherung überschritten. Dies sei besonders problematisch, da Menschen, die auf finanzielle Hilfeleistungen der Gemeinschaft angewiesen sind, unmöglich monatelang zuwarten können. Es sei daher unerlässlich, dass diese Personen rasch und zuverlässig die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
Gravierende Verzögerungen stellte die Volksanwaltschaft bei Staatsbürgerschaftsverfahren fest. Die MA 35 hat die sechsmonatige Entscheidungsfrist regelmäßig überschritten, in vielen Fällen dauerte das Staatsbürgerschaftsverfahren doppelt so lang oder länger. Die Volksanwaltschaft stellte einen völligen Verfahrensstillstand von 19 Monaten fest. Die Verzögerungen seien sowohl auf organisatorische Defizite als auch auf mangelhafte Sorgfalt bei der Aktenverwaltung in der MA 35 zurückzuführen. Zahlreiche Beschwerden über die MA 35 gab es auch hinsichtlich des Vollzugs des Niederlassungsrechts.
Intransparente Vergaben stellte die Volksanwaltschaft bei Wiener Wohnen fest. Wiener Wohnen unterscheidet zwischen „echt behindertengerechten“ Wohnungen, Wohnungen, die barrierefrei erreichbar sind und sonstigen Wohnungen. Für die Volksanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Wiener Wohnen entscheidet, ob einer Person mit besonderen Bedürfnissen eine tatsächlich behindertengerechte oder eine lediglich barrierefrei zugängliche Wohnung angeboten wird. Ziel müsse es sein, möglichst alle Wohnungen, die barrierefrei erreichbar sind, so auszustatten, dass sie auch in allen übrigen Belangen als behindertengerecht gelten.
Weitere Mängel waren bei der Friedhofsverwaltung feststellbar. So ist es 2012 immer wieder zu Bestattungen an fremden Grabstellen gekommen. Die Friedhofsverwaltung hat es in den vorliegenden Fällen auch unterlassen, die Personen, die über die Grabstellen verfügen, vor der Beisetzung zu informieren. Die Volksanwaltschaft beanstandete außerdem, dass die Friedhofsverwaltung in einem Fall nicht bekannt gegeben hat, wer das Begräbnis veranlasst hatte.
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