Tierschützer wird für das Zuhalten einer Tür zu drei Monaten Haft verurteilt
19.10.2014
Drei Monate bedingte Haft für das Zuhalten einer Tür bei Tierschutzaktion – Gestern wurden 2 TierschützerInnen am Landesgericht Salzburg von einer Richterin aus der Schweineindustrie verurteilt.
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