Teil 10 – Zum Abschluss der Reihe „Homosexualität und Nationalsozialismus“
Drei Vorträge zu NS-Strafgerichtsbarkeit gegen Homosexuelle in Österreich und Homosexualität in der NS-Ideologie.
Aus dem Kreis der anständigen Volksgenossen ausgeschlossen“ – NS-Strafgerichtsbarkeit gegen Homosexuelle in Österreich.
Nach dem „Anschluss“ wurden auch die österreichischen Gerichte zum Instrument nationalsozialistischer Machtausübung. Der Vortrag von Luis Paulitsch befasst sich mit der Strafjustiz in der „Ostmark“ am Beispiel des § 129 Ib StG gegen Homosexuelle. Der Fokus liegt dabei auf Gerichtsverfahren, die zwischen 1938 und 1945 am LG Wien stattfanden und durch mehrere Instanzen gingen – sie zeigen ein Spannungsfeld zwischen vordergründiger Objektivität und gezielter Unterdrückung.
Homosexualität in der NS-Ideologie im Spiegel ausgewählter Wiener Strafverfahren.
Die geschichtswissenschaftliche Erforschung der Verfolgung von gleichgeschlechtlich begehrenden Menschen während der NS-Zeit hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte zu verzeichnen. In dem Vortrag von Franz X. Eder und Hannes Sulzenbacher wird ein Überblick über den Forschungsstand zur Homosexualität in der nationalsozialistischen Ideologie und die Verfolgung von homosexuellen Männern und Frauen im Deutschen Reich und insbesondere im heutigen Österreich gegeben. In einem zweiten Teil werden jüngste Ergebnisse der Untersuchung von Wiener Gerichtsakten präsentiert, in denen die konkreten Verfolgungs- und Sanktionierungspraktiken sichtbar werden.
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Lieber alter Leuchtturm, leuchte über’s Meer – Bruno Balz