RAI 28.1.15: Diskussion über das Hitlerhaus 2 und 3
13.02.2015
27. Jan. 2013 — „IN BRAUNAU STEHT EIN HAUS ZU VIEL“ Teil 1: Andreas Maislinger (Moderation) Harry Buchmayr (NR Abg.) Maria Mesner (Historikerin) Martina Schmidt (Deuticke Verlag) & Hubert Sickinger (Politologe). Republikanischer Club vom 22.1.2013
Im letzten Beitrag brachte Andreas Meislinger folgende Kritik zum Ausdruck: er ist der Meinung, dass Braunau von aussen zuwenig Hilfe erhalten hat, was den Umgang mit dem Geburtshaus von Hitler anbelangt. Deshalb haben sie sich ja auch getroffen, um darüber zu diskutieren. Hubert Sickinger sagt dazu: wenn man irgendwie über das Thema Nationalsozialismus berichtet hat, da wäre die Braunaugeschichte stets willkommen gewesen. In den 70iger Jahren sei es ein paar mal der Fall gewesen, dass ein deutsches Kamerateam Statisten vor das Haus hingestellt hat, es sollten Neonazis sein, die da angeblich demonstrierten, das wurde dann abgefilmt und dann sind sie wieder weggefahren und das war dann eine Reportage aus Braunau. Das hätte aber mit der Realität nichts zu tun gehabt, dafür gab es aber Zeitungsmeldungen, wenn irgendwas in der Gegend gewesen sei, sei immer sofort der Reflex Braunau gekommen. Bzw. sei Braunau oft zur Untermauerung herangezogen worden oder als Anspielung herangezogen worden, von Sachen, die mit Braunau überhaupt nichts zu tun hatten. Das hätte in Österreich stark aufgehört seit den Zeitgeschichte Tagungen. Der Moderator Herr Meislinger sagt, dass sie dann später über die aktuelle Medienberichterstattung reden werden, und da geht es genau darum. Bzw. meint Herr Sickinger dass es da um die Braunauer Vergangenheitsbewältigung gehe, wenn man so will. Ein Zuhörer meint, dass ein Kurier Kollumnist der sich auf Zeitgeschichte spezialisiert hat, hätte geschrieben, dass das Haus unter Denkmalschutz steht. Er vermute, dass er das mit dem Ensemble-Schutz verwechselt habe. Dieser Journalist, der das geschrieben hat ist jedoch ebenso anwesend und sagt dass das Ensemble… Der Zuhörer meint jedoch, dass man zwischen dem Ensemble-Schutz und dem Denkmalschutz unterscheiden müsse: Der Denkmalschutz wäre, dass das Haus zu erhalten ist aus denkmalschutzwürdigen Gründen und der Ensemble-Schutz wäre, wenn das Stadtbild gestört wäre, wenn man dann was anderes dort hinstellt, was da nicht hineinpassen würde. Das eine schützt das Haus und das andere schützt das Stadtbild, da gehe es um die Ästhetik. Der Unterschied sei, dass man beim Ensemble-Schutz intern umbauen darf, wenn es aber unter Denkmalschutz steht, darf man gar nichts verändern, sagt Herr Sickinger. Doch was nun genau zutreffen würde, wurde nicht beantwortet. Moderation: Elisabeth Doderer (90 min) Finden Sie weitere Beiträge und Informationen auf elisabethdoderer.com