ProKonTra aktuell – das Magazin, 02-11-20

02.11.2020

Der Moderator spielt angenehme Abendmusik und verliest die relevanten Originalstellen der

„Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV)“

nämlich die §§1, 2, 12 und 13 derselben kommentarlos.

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Thema:Culture Radiomacher_in:Rainer Roppele
Sprache: German
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