Pressegespräch mit Bundesbehindertenanwalt Buchinger
Am 6. Februar 2014 bilanzierte Sozialminister A.D. Dr. Erwin Buchinger im Rahmen einer Pressekonferenz über die Arbeit der Bundesbehindertenanwaltschaft im Jahr 2013
Dr. Erwin Buchinger übt seit 1. Jänner 2010 die im Jahre 2006 neugeschaffene Funktion des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (kurz: Bundesbehindertenanwalt) aus. Am 30.12.2013 wurde er von Sozialminister Rudolf Hundstorfer für eine weitere Periode (2014 bis 2017) wiederbestellt.
Im gesamten Berichtszeitraum des Jahres 2013 haben sich fast 1100 Menschen, die sich aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert fühlten, mit der Bitte um Unterstützung an die Behindertenanwaltschaft gewandt. Darüber hinaus nahm die Behindertenanwaltschaft an 35 Schlichtungsverfahren als Vertrauensperson teil. Die Behindertenanwaltschaft hat im Jahr 2013 bloß von vier Klagen Kenntnis. Dies verweist einmal mehr auf die viel zu hohen Hürden für die Betroffenen, ihr Recht bei Gericht einzuklagen.
Themenschwerpunkte waren: Arbeit, Bildung, Barrierefreiheit, aber auch positive Entwicklungen im Jahr 2013. Sowie Anregungen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013-2018. Buchinger kritisiert die Bundesregierung, da das Regierungsprogramm keine konkreten Zielvorgaben für Menschen mit Behinderung beinhaltet. Vor allem in Puncto Barrierefreiheit fehlen konkrete Maßnahmen.
Der Bundesbehindertenanwalt berichtete auch über ausgewählte Fälle, die von der Bundesbehindertenanwaltschaft übernommen und bearbeitet wurden. U.a.: Mehrwöchige Abnahme eines Kindes wegen Behinderung der Eltern in Wien und die Diskriminierung eines behinderten Paares im Adoptionsverfahren in Oberösterreich.
Am Ende der Pressekonferenz gab der Bundesbehindertenanwalt Pepo Meia ein Exklusivinterview.
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