Opfer der NS-Militärjustiz. Urteilspraxis, Strafvollzug, Entschädigungspolitik in Österreich
„An der Front kann man sterben, als Deserteur muß man sterben.“. Dieses Zitat stammt aus Hitlers „Mein Kampf“ und sollte eigentlich schon alles über die nationalsozialistische Militärjustiz aussagen. Dennoch: wenn es um die geforderte Rehabilitierung von NS-Wehrmachtsdeserteuren geht, kann man von den GegnerInnen vor allem ein Argument hören: die Desertion, die Fahnenflucht war und ist in allen Ländern der Welt verboten, sie wird immer verboten bleiben und war natürlich auch in Österreich vor 1938 verboten, wie sie auch nach 1945 verboten ist. Wenn also Desertion ein allgemein anerkanntes Delikt ist, warum sollte man dann wegen Desertion während der NS-Zeit verurteilte rehabilitieren, deren Urteile im nachhinein aufheben? Schließlich würden auch die Urteile über Mörder, Diebe oder andere Verbrecher nicht aufgehoben werden.
1999 hat der Nationalrat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die nationalsozialistische Militärjustiz wissenschaftlich aufzuarbeiten. Nach zweijähriger Arbeit hat ein ForscherInnenteam rund um den Politologen Walter Manoschek nun eine umfassende Studie vorgelegt und dem Parlament und der Öffentlichkeit präsentiert. Zeitgleich mit der Präsentation der Studie vor zwei Wochen ist sie auch in Buchform erschienen. Ein Beitrag von Gerd Valchars
Opfer der NS-Militärjustiz. Urteilspraxis, Strafvollzug, Entschädigungspolitik in Österreich. Herausgegeben von Walter Manoschek. Mandelbaum Verlag, Wien, 2003.
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