O-Ton Mitschnitt Parlament Debatte über VDS inkl. Abstimmung vom 28.4.2011
Vorratsdatenspeicherung passiert Nationalrat mehrheitlich
Opposition sieht Grundrechte verletzt
Wien (PK) – Die Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin äußerst umstritten. Das bewies nicht nur die Einwendungsdebatte gegen die Tagesordnung am Beginn der heutigen Sitzung des Nationalrats (siehe PK-Meldung Nr. 405/2011) sondern auch die Diskussion zu den entsprechenden Vorlagen zum Telekommunikationsgesetz sowie zur Strafprozessordnung und zum Sicherheitspolizeigesetz. Die RednerInnen der Opposition zweifelten einmal mehr die Verfassungs- und Grundrechtekonformität der nun vorliegenden Regelungen an. Seitens der Regierungsfraktionen wurde wiederholt auf die EU-Richtlinie, die umzusetzen ist, hingewiesen und argumentiert, dass man mittels der eingebrachten Abänderungsanträge auf die Anregungen der ExpertInnen reagiert habe.
Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Netzbetreiber und Anbieter von Diensten, die Verbindungsdaten im Handy- und E-Mail-Verkehr für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern und diese nach Ablauf dieser Frist wieder zu löschen. Im Fall einer gerichtlich bewilligten Anordnung sind die Daten der Strafverfolgungsbehörde zur Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten zu übermitteln. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes werden an die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes angepasst. Dabei geht es um die Normierung der Zulässigkeit von Ersuchen um Stammdatenübermittlung, der Anordnung über die Auskunft von Stamm- und Zugangsdaten sowie der Auskunft über Vorratsdaten. Eine Anordnung kann laut Gesetz dann erteilt werden, wenn es zur Aufklärung des konkreten Verdachts einer Straftat erforderlich ist.
Die Vorlagen passierten den Nationalrat nach einer namentlichen Abstimmung mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien mehrheitlich.
Details:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2011/PK0408/index.shtml
Zuvor am Beginn der Plenarsitzung eine Geschäftsordnungsdebatte
das BZÖ greift zu einem Kunstgriff um die VDS-Debatte in die TV-Zeit zu zwingen
Opposition verlangt: Vorratsdatenspeicherung zurück an den Start
Antrag auf Absetzung von der NR-Tagesordnung von Koalition abgelehnt
Details:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2011/PK0405/index.shtml
Mitschnitt der 1. Diskussion ob VDS von der Tagesordnung genommen werden soll oder nicht ist auf Youtube nach zusehen.
Hohes Haus – DEBATTE ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG (1/3) 28.4.2011 AT
http://www.youtube.com/watch?v=n7_MS6Bho7Y
Hohes Haus – DEBATTE ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG (2/3) 28.4.2011 AT
http://www.youtube.com/watch?v=TkDB-Z039Kk
Hohes Haus – DEBATTE ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG (3/3) 28.4.2011 AT
http://www.youtube.com/watch?v=AprycbCW-ew
den 2. Teil inkl. 2. u. 3. Lesung inkl Abstimmung kommt demnächst.
Kommentar:
Leider entlarven sich viele Abgeordnete des Nationalrat durch fachliche Unwissenheit.
Ein Tag im Parlament um all dies zu dokumentieren verlangt von einem große Zurückhaltung.
Denn es ist himmelschreiend wie wenig Politiker fachlich über das Internet wissen.
Zum einen Gutes wollen in dem sie Kriminalität bekämpfen wollen. Dafür bereit sind
Freiheitsrechte und Menschenrechte zu opfern. Alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen.
Der Presse das Redaktionsgeheimnis zu unterwandern. Damit ist investigativer Journalismus
faktisch kaum mehr möglich. Privatsphäre wird mit diesem Gesetz faktisch abgeschafft.
Dies obwohl die EU dieses Gesetz inzwischen selbst zurück an den Start schickt und nach
der neuen EU-Verfassung nach Lissabon dem entschieden widerspricht.
Österreich muss wiedermal Musterschüler sein. Gesetze zu beschliessen die nicht haltenwerden.
Zumindest ist schon angekündigt worden dieses Gesetz über die Höchstgerichte zu stoppen.
Dies ist in anderen Ländern schon gelungen.
Da fragt man sich als Bürger ob der Zweck die Mittel heiligt. Wenn man weiss, dass es
nahezu jedem möglich ist die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen.
Studien in anderen Ländern zb. Deutschland beweisen, dass ein Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung
keine Auswirkungen hatten weder auf erhöhter Kriminalität. Noch eine erhöhte Aufklärung der Behörden
möglich war.
Also warum ein Gesetz beschliessen, wenn es vonvorne bis hinten Lücken hat. Leicht zu um gehen ist.
Übrig bleiben nur jene die sich technisch nicht zu helfen wissen.
Dabei wurde dieses Gesetz anno 2005 initiert und 2006 als Richtlinie beschlossen als Konsequenzen
der Ereignisse rund um 9/11.
Fazit:
So lange wir Politikerinnen haben wo es reicht Wahlen zu gewinnen.
Darf man sich nicht wundern, wenn Probleme nicht löst aber populistische Placebos
in Gesetze giesst. Die niemand helfen und niemand will. Wenn man den Hintergrund
verstehen würde. Leider entlarven sich die Reden in erschütterndes Nichtswissen.
Daher passt ein Zitat:
Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
Orson Welles
…. meint, Manfred Krejcik, Chefredakteur Red. Netwatcher, IT-Manager & Netzwerktechner & Bürgerrechtsaktivist
Surftipp:
Vorratsdatenspeicherung umgehen – leicht gemacht!
http://www.youtube.com/watch?v=1maZNx_ElKQ
Diskussionstipp:
Taalk “Vorratsdatenspeicherung”
http://taalk.at/2011/04/taalk-vorratsdatenspeicherung/
nachhören:
http://taalk.at/#panel-1
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