Noch einmal Erstwählerin sein
Politische Teilhabe aus der Ferne: warum sich Migrant*innen der zweiten Generation für die Politik in den Herkunftsländern ihrer Eltern interessieren.
Am 12. Mai 2025, zur Halbzeit der derzeitigen Präsidentschaft von Ferdinand Marcos Jr, fanden in den Philippinen Parlaments- und Kommunalwahlen statt. Seit 2003 dürfen auch philippinische Staatsbürger*innen, die außerhalb des Landes leben, an den Wahlen teilnehmen. 1,2 Millionen Auslandsfilipinos sind derzeit wahlberechtigt. Das sind 1,8 Prozent der gesamten Wählerschaft.
Zu ihnen gehörte dieses Mal auch Jessica Lein, die zum ersten Mal bei einer philippinischen Wahl mitstimmte. Jessica ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, ihre Mutter stammt von den Philippinen, ihr Vater ist Deutscher. Sie hat sowohl die deutsche als auch die philippinische Staatsbürgerschaft. An der Wahl teilnehmen zu können war ihr sehr wichtig, sagt sie. Dafür nahm sie einige bürokratischen Hürden in Kauf: einen philippinischen Reisepass beantragen, um sich ausweisen zu können, und sich für die Wahlen registrieren lassen.
Dazu kam die wichtigste Frage: Wem gebe ich meine Stimme? Woran orientiert man sich, wenn man weit weg wohnt und von den Folgen der Wahlentscheidungen nicht direkt betroffen ist – anders, als wenn man vor Ort wäre? Warum ist es Migrant*innen der zweiten Generation überhaupt wichtig beide Staatsbürgerschaften zu besitzen?
Im Podcast-Gespräch mit Marina Wetzlmaier erzählt Jessica Lein wie sich ihr politisches Interesse für die Philippinen entwickelt hat und welche Bedeutung es für ihre Identitätsbildung hat.
Folge 40 des Podcasts Gekommen, um zu bleiben. Diaspora im Gespräch.
Zum Thema Staatsbürgerschaft: In Deutschland ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 eine doppelte Staatsbürgerschaft zulässig. Anders in Österreich: wer hierzulande die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt und erhält, muss seine ursprüngliche zurücklegen. Umgekehrt verliert man die österreichische Staatszugehörigkeit, wenn man die eines anderen Landes annimmt. Allerdings gibt es Ausnahmen: wer bei der Geburt durch die Abstammung der Eltern zusätzlich zur österreichischen auch eine andere Staatsbürgerschaft erhält, darf beide behalten.
Gekommen, um zu bleiben. Diaspora im Gespräch
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