Lobau zwischen Ölunfällen, Trinkwasserreservoir und Nationalpark
Eine Hintergrundrecherche anlässlich des Dieselunfalles im Wiener Ölhafen Lobau und ein Kurzbeitrag wie es mit den geplanten Freihandelsabkommen weitergeht (ab 52:20)
1)Anlässlich des Dieselölunfalls in der Lobau (160 000 Liter Diesel waren aus einem lecken Rohr ins Erdreich und in weiterer Folge in das Hafenbecken geflossen und erst nach Tagen bemerkt worden) fordern Herwig Schuster Chemiker von Greenpeace in Österreich und Wolfgang Rehm von der Umweltschutzorganisation VIRUS Rehm lückenlose Aufklärung und Kontrolle der zum Teil schon in die Jahre gekommenen Anlagen des Wiener Ölhafens Lobau.
Dr. Wolfgang Zerobin, seit 2010 Betriebsvorstand von Wiener Wasser gab uns in der Openup Sendung „Überwasser“ vom 30. Juli 2015 nur zögerlich Auskunft über die Situation in der Lobau. Zu einer aktuellen Stellungnahme war die Magistratsabteilung 31, Wiener Wasser, nicht bereit sonder verwies an die MA 45, die Abteilung für Oberflächen- und Grundwässer im Wiener Raum. Diese verwies wiederum an den Wiener Hafen, ein Unternehmen der Wien Holding. Diese verwiesen Ihrerseits an die Firma ELG, Erdöllager Gesellschaft, die Firma die für den Unfall im Öllager Lobau verantwortlich ist. Diese Firma ist im Streubesitz von OMV, BP Austria, Shell Austria und Eni Austria. Auf unsere Bitte um ein Interview wurde bis heute nicht reagiert.
Der Lokalhistoriker Robert Eichert gibt einen Überblick über die Geschichte und die Unfälle im Tanklager Lobau um anschließend auf die aktuellen Ereignisse einzugehen.
Rehm ergänzt: Langfristig wird der Nationalpark und das kostbare Trinkwasserreservoir unter der Lobau aber nur dann vom Damoklesschwert einer Ölverseuchung befreit sein, wenn das Tanklager von diesem Standort abgesiedelt wird. (vergl.: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170213_OTS0104/virus-nach-oelunfall-in-der-lobau-nicht-zur-tagesordnung-uebergehen)
Das Umweltbundesamt im Altlastenatlas 2013 zur Altlast Tanklager Lobau: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund der durchgeführten Sicherungsmaßnahmen ein Eintreten von Donauwässern in den Altstandort und in weiterer Folge der Austrag von Schadstoffen in das umliegende Grundwasser weitestgehend unterbunden wird. Die am Altstandort anfallenden Wässer werden durch die Sperrbrunnen gefasst. Bei Weiterbetrieb aller Sicherungsmaßnahmen ist auch in Zukunft mit keiner Schadstoffausbreitung aus dem umschlossenen Bereich zu rechnen. Innerhalb des Standortes ist auch mittelfristig noch mit erhöhten Mineralölkohlenwasserstoffkonzentrationen zu rechnen. Die Altlast „Tanklager Lobau“ kann daher als gesichert beurteilt werden.“
Ob das das Umweltbundamt nach dem letzten Unfall immer noch so sieht konnten wir nicht eruieren.
Jedenfalls wurde, wir zitieren weiter aus dem Altlastenatlas: „Bis 2004 westlich bzw. südlich d. h. anstromig des Altstandortes bzw. parallel zur Neuen Donau eine Dichtwand errichtet, um ein Durchfließen des Altstandortes von Südwest nach Nordost zu unterbinden. Die L-förmig als Schlitzwand ausgeführte Dichtwand wurde zumindest 2 m in den Grundwasserstauer eingebunden, das sind die wasserundurchlässigen Erdschichten, und umfasst eine Gesamtlänge von rund 3.250 Metern. Ihre Maximaltiefe erreicht die Dichtwand im Bereich der Neuen Donau mit bis zu 70 m.“
Auf zwei Aspekte möchten wir aber hinweisen:
Unter diesem Ölhafen sind ja auch zwei parallele Tunnel für die drohende Autobahn S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn geplant. Ob der aktuelle Unfall irgendwelche Auswirkungen auf Bau oder Betrieb dieser Autobahn haben würde war eine der vielen Frage die uns weder MA 31 noch MA 45 beantworten wollten.
Die zwei geplanten Tunnelröhren mit je 15 Meter Durchmesser würden jedenfalls die bestehende Dichtwand um die Altlast des Ölhafens durchstoßen.
Bleibt die Dichtwand dann auch dicht?
Zu bedenken ist auch, dass es geologische Bruchlinien in der Lobau gibt dh. Erdbebengefahr. …..and now something completely different: 2)Hanna Simons Sprecherin von Greenpeace in Österreich zu CETA im Beitrag:
„CETA stoppen immer noch möglich! Greenpeace zur EU Parlaments Entscheidung“
Im Interview mit Jutta Matysek zu den Entwicklungen rund um das geplante Freihandelsabkommen CETA. Anders als TTIP ist CETA bereits seit Oktober 2013 fertig ausverhandelt und wartet nur noch auf seine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente. Wie bei TTIP sind bestehende Umwelt- und Sozialstandards durch Sonderklagerechte für Konzerne und durch die sogenannte „regulatorische Kooperation“ in Gefahr. CETA gilt darüber hinaus auch als „Blaupause“ für TTIP und für andere zukünftige Handelsabkommen der EU. Die in CETA vorgesehenen Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) werden US-Investoren auch ohne TTIP die Möglichkeit geben, über kanadische Tochterfirmen europäische Staaten zu verklagen.
Die österreichischen Nationalratsabgeordneten können CETA immer noch ablehnen und so den ganzen Vertrag stoppen.
Weitere Infos: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170215_OTS0142/eu-parlament-stimmt-fuer-ceta-oesterreichische-mehrheit-dagegen
Die Musik stammt von der CC Plattform Jamendo. Sie hören von der Band Dancing Willow: Foggy Dew, The old grey Goose, Dromsy Maggie von der Dancing Willow Demo CD 2007.
Unsere Signation ist unter CC-Lizenz folgendem Titel entnommen: „Coolman“ aus dem Album „Kogani“ der Formation Suerte
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