KulturTon: AusBildungspflicht bis 18? | 18.10.2017
23.10.2017
Die neue AusBildungspflicht bis 18: Was bedeutet sie in der Praxis?
Lange wurde sie diskutiert und vorbereitet, doch relativ unauffällig ist sie nun in Kraft getreten: Die AusBildungspflicht bis 18 soll künftig jugendliche Hilfsarbeit obsolet machen und Qualifizierung fördern. Ab nächstem Jahr drohen bei Verstößen dann auch Strafen.
Was die AusBildungspflicht in der konketen Umsetzung tatsächlich bedeutet, welche neue Verantwortung auf Erziehungsberechtigte zukommt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt Peter Schumacher von der Jugendabteilung der AK Tirol.
Weiterführende Informationen:
AusBildung bis 18
Ähnliche Beiträge
- KulturTon vom 18.11.2015 aus der Sendereihe „KulturTon“ 19.11.2015 | FREIRAD
- KulturTon vom 15.07.2015 aus der Sendereihe „KulturTon“ 16.07.2015 | FREIRAD
- KulturTon vom 17.06.2015 aus der Sendereihe „KulturTon“ 18.06.2015 | FREIRAD
- „europa.weit“ – Infoveranstaltung für junge Menschen aus der Sendereihe „FREIfenster“ 26.05.2015 | FREIRAD
- Max Schrems: „Kämpf um deine Daten!“ aus der Sendereihe „KulturTon“ 19.03.2015 | FREIRAD
- KulturTon vom 21.01.2015 aus der Sendereihe „KulturTon“ 22.01.2015 | FREIRAD
- KulturTon vom 12.06.2014 aus der Sendereihe „KulturTon“ 16.06.2014 | FREIRAD
- KulturTon vom 11.06.2014 aus der Sendereihe „KulturTon“ 16.06.2014 | FREIRAD
- Alprengespräch Bätzing – Messner: der Alpenforscher wird 65 aus der Sendereihe „Hörlabor“ 22.05.2014 | FREIRAD
- Nadelöhr Nähcafé aus der Sendereihe „Hörlabor“ 16.05.2014 | FREIRAD