Krebsgefahr durch Glyphosat
Systematische Regelverletzung bei Glyphosat-Bewertung durch EU-Behörde
EU-Behörden kehrten Beweise für Krebsbefunde systematisch unter den Tisch
GLOBAL 2000 stellte am 13. Juli einen Report vor der die Systematische Regelverletzung bei der Glyphosat-Bewertung durch EU-Behörden darlegt. Am Podium saßen Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei Global 2000 und der auf Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger.
Der Report „Glyphosat & Krebs: Systematischer Regelbruch durch Behörden“ wurde vom deutschen Toxikologen Peter Clausing verfasst und von Claire Robinson und Helmut Burtscher editiert.
[Global 2000]
Kurz vor der erneuten Befassung der EU-Mitgliedstaaten mit der Wiederzulassung von Glyphosat belegt eine umfassende Analyse der Wirkstoff-Bewertungen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und anderer EU-Behörden, wie die Agenturen ihre eigenen Regeln verletzten und Beweise für die Karzinogenität von Glyphosat aus den Herstellerstudien ignorierten. So konnten sie letzlich entgegen den wissenschaftlichen Beweisen schlussfolgern, dass das Pflanzengift nicht krebserregend sei.
Seit November 2015 ist bekannt, dass (mindestens) sieben von zwölf Langzeitstudien mit Glyphosat bei Ratten und Mäusen statistisch signifikante Krebsbefunde aufweisen. In der vorliegenden Analyse prüfte der Studienautor Dr. Peter Clausing die statistisch signifikanten Befunde auch auf ihre „biologische Relevanz“. Der Toxikologe Clausing untersuchte also, ob außer der Signifikanz der Tumorhäufigkeit noch weitere Faktoren dafür sprechen, dass die beobachteten Effekte durch Glyphosat verursacht wurden. Der vorliegende Report „Glyphosat & Krebs: systematischer Regelbruch durch Behörden“ zeigt auf, dass sieben von zehn anwendbaren Kriterien für biologische Relevanz die statistisch signifikanten Befunde unterstützen. Dazu zählen unter anderem die Reproduzierbarkeit des Effekts in mehreren Studien, die Dosisabhängigkeit des Effekts und eine Bestätigung durch so genannte historische Kontrolldaten.
Doch die Behörden verdrehten und missinterpretierten diese in OECD- und ECHA-Leitlinien beschriebenen Kriterien für biologische Relevanz“, erklärt der Toxikologe Clausing: „Sie machten das scheinbar mit System und gingen sogar soweit, fiktive Kriterien zu erfinden.“
So wurde von den Regulierungsbehörden die Existenz einer „1000 Milligramm-Limit Dose“ für Krebsstudien mit Mäusen und Ratten behauptet, deren angebliche Überschreitung die Aussagekraft der Krebsbefunde in Frage stellen würde. Tatsächlich gibt es diese behauptete „Limit Dose“ für Krebsstudien schlichtweg nicht. Hinzu kommt eine willkürliche Studienauswahl, die eine Schwächung der massiven Beweislast für Lymphdrüsenkrebs bei Mäusen zur Folge hatte: So schlossen die Behörden eine für die Auswertung von Lymphdrüsenkrebs unbrauchbare Studie trotz ihrer offenkundigen schweren Mängel in ihre Bewertung mit ein. Gleichzeitig schlossen die Behörden eine zentrale Studie, die den Lymphdrüsenkrebs-Befund klar unterstützt, von ihrer Bewertung aus. Als Begründung für den Ausschluss wurde eine angebliche Virusinfektion der Labormäuse geltend gemacht, welche den Tumorbefund beeinflusst haben könnte. Doch wie unsere Nachforschungen ergeben haben, ist das einzige vorweisbare Indiz für das Vorliegen dieser behaupteten Virusinfektion der Hinweis eines ehemaligen hohen U.S. EPA-Mitarbeiters während einer Telefonkonferenz mit der EFSA im September 2015. Doch dieser ehemaligen EPA-Mitarbeiter wird in einem laufenden US-Gerichtsverfahren der Konspiration mit Monsanto verdächtigt.
„Regeln und Vorschriften sind dazu da um eingehalten zu werden. Das erwarten Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union auch von den Europäischen Behörden und im Speziellen auch bei der Zulassung von Pestiziden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger. „Krebs ist die häufigste Todesursache unter den dreißig- bis siebzigjährigen Österreicherinnen und Österreicher“, ergänzt Helmut Burtscher, Biochemiker bei GLOBAL 2000: „Die Massivität, mit der EU-Regulierungsbehörden Gesetze zum Schutz vor krebserregenden Chemikalien verletzen, ist der beste Garant dafür, dass sich an dieser traurigen Bilanz auch in Zukunft nichts ändern wird. Es sei denn, die Politik schiebt dem einen Riegel vor.“
Die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, die am 19. Juli über Glyphosat beraten, dürfen dem fehlerhaften Urteil der Behörden nicht folgen. Sie müssen das in der EU geltende Vorsorgeprinzip anwenden und ein Verbot von Glyphosat durchsetzen. Die Gesundheit von 500 Millionen EU-Bürgern steht auf dem Spiel.
Am Podium:
DI Dr. Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000 Umweltchemiker, helmut.burtscher@global2000.at
Dr. Josef Unterweger, Rechtsanwalt, spezialisiert auf Verwaltungsrecht, Nachbarrecht, Presse- und Medienrecht, Umweltrecht, Arbeitsrecht, Niederlassungsrecht, Contracting; Ständige Beratung von Bürgerinitiativen, Umweltschutzorganisationen, NGOs im Bereich Umweltschutz, Tierschutz, Verkehr, Soziales, Betreuung, Menschenrechte, Beratung von Freiberuflern
Linksammlung:
http://www.kremayr-scheriau.at/bucher-e-books/die-akte-glyphosat-918
http://www.o-ton.at/component/mfoton/6049?view=content