Kettenverträge – unerlaubte Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen
Die Arbeiterkammer Wien vertritt zur Zeit einen Arbeitsrechtsfall vor dem Europäischen Gerichtshof: Eine Chemikerin arbeitete knapp zwölf Jahre lang an einer Universität in der Forschung. Jedes Jahr musste sie darum bangen, dass ihr Arbeitsvertrag für ein weiteres Jahr verlängert wird. Nach zwölf Jahren hieß es schließlich: „Es ist kein Geld mehr da.“ Und der Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert.
Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen ist laut Universitätsgesetz nur eine begrenzte Zeit lang erlaubt. Sonst entsteht ein unzulässiger sogenannter Kettenarbeitsvertrag, der in Wirklichkeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.
Über diese Kettenverträge und warum die Arbeiterkammer gute Chancen sieht, dass dieses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unfaire Vertragssystem bald auch an den Universitäten der Vergangenheit angehören könnte – darüber spreche ich in der heutigen Sendung mit Wolfgang Kozak, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien.
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