Modifikation der EU Datenschutz-Grundverordnung: Was bedeutet es für Medienbetriebe?
Nach dem sogenannten „Medienprivileg“ sind Medienunternehmen und ihre Mitarbeiter:innen bisher bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit von den datenschutzrechtlichen Bestimmungen weitgehend ausgenommen. Das brachte Betroffene in die unangenehme Situation, dass sich die Datenschutzbehörde in solchen Fällen für unzuständig erklärte. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) anerkannte zwar die wichtige Rolle der Medien als „public watchdog“, entschied aber klar zugunsten des Datenschutzes. Die Aufhebung des Medienprivilegs tritt erst mit Ablauf des 30. Juni 2024 in Kraft. Der Gesetzgeber hat nun bis am 30. Juni Zeit, eine ausgewogene, neue Regelung zu schaffen. Was bedeutet diese Modifikation für kommerzielle und nicht-kommerzielle Medienbetriebe?
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Darüber diskutieren wir mit Walter Strobl. Er ist seit Oktober 2021 für Entwicklung und operative Leitung des Rechtsdienst Journalismus verantwortlich. Er ist auch als freiberuflicher Vortragender und Lehrender tätig, etwa am Institut für Journalismus und Medienmanagement der FH-Wien.
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