Exklusivinterview mit Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger
Am 15. Oktober 2014 gab der Anwalt für die Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung, wie der offizielle Titel des Bundesbehindertenanwalts Dr. Erwin Buchinger lautet, Pepo Meia ein Exklusivinterview.
Gleichstellung als Rechtfertigung für Kürzungen im Behindertenbereich, deshalb wäre es sinnvoller das Gleichstellungsgesetz Benachteiligungsverbots – bzw. Chancengleichheitsgesetz zu nennen, meint Pepo Meia
Im ausführlichen Gespräch in lockerer Atmosphäre wurden u.a. folgende Themen angesprochen:
Zugangserweiterung zur neuen Regelung der §29b Parkausweise
Zugangserschwernisse für Landesleistungen u.a. Zuschüsse für Autoumbauten etc.
Haben Gebietskörperschaften „Narrenfreiheit“?
Kürzungen im Behindertenbereich z.B. bei den Gebietskrankenkassen werden offiziell negiert, da diese nur Richtlinien sind.
Scharfe Kritik übt Buchinger an der Vorgangsweise von Sozialminister Hundstorfer bezüglich der angedachten Pflegegelderhöhung ab 2016 und erschwerter Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2. Wörtlich: Dies ist ein sozialpolitischer Sündenfall, für den man sich schämen muss. Allerdings strich er auch die positiven Leistungen seines Nachfolgers heraus.
Buchinger unterschrieb auch die Online-Petition für die Errichtung eines zweiten Aufzuges am Stephansplatz.
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