Estag klagt Pressefotografen und Naturschützerin
Am 8. Mai wurden im Bezirksgericht Graz-Ost zwei Besitzstörungsklagen, angestrengt durch den Energiekonzern Estag, verhandelt. Beklagt waren der Pressefotograf Franz Keppel und die Vizepräsidentin des Naturschutzbundes Romana Ull. Wir waren dabei und haben live via Twitter berichtet. Es war durchaus turbulent. Zu wenig Sitzplätze, Zwischenrufe aus dem Publikum und massive Drohungen von Seiten der Vertreter der Estag. Heute hört ihr eine Analyse und Zusammenfassung der Vorgänge.
ANMOD.
Am vergangenen Montag, den 08.05.2017 gab es in Graz am Bezirksgericht Ost zwei Verhandlungen im Zusammenhang mit der Baustellentätigkeit an der Mur.
Die Energie Steiermark klagt gegen den Umweltfotografen Franz Keppel, bekannt als „Huchen-Franz“ und gegen die bekannte Naturschützerin Romana Ull. Beiden Beklagten wird Besitzstörung der Murkraftwerk-Baustelle am 15.02.2017 vorgeworfen, welche die Baustellentätigkeit behindert hätte. Weiterhin wird unterstellt, die beiden Personen hätten aktiv andere Protestteilnehmer*innen aufgestachelt und zu unerlaubten Handlungen animiert. Wir waren bei der Verhandlung am Gericht und haben über twitter berichtet, und wir waren bei der anschließenden Pressekonferenz im Kaffee Kaiserfeld vor Ort.
Marlies hat folgenden Beitrag dazu gestaltet.
Abmod:
sagt Franz Keppel über seine Tätigkeit als Fotograf. Gegen Franz Keppel und Romana Ull klagt derzeit die Energie Stmk. wegen Besitzstörung. Sie lassen sich nicht einschüchtern und werden weiterhin gegen das Murkraftwerk kämpfen, bestätigten
sie nochmals bei der Pressekonferenz am Montagvormittag.
Der Fall von Franz Keppel wurde auf eine weitere Tagsatzung verschoben, nachdem das Gericht die erwähnte Frage der Einbringungsfrist geprüft hat. Hier ist also der Ausgang bis auf weiteres offen.
Bei Romana Ull verlief der Vorgang etwas anders: Ihr hat die Energie Steiermark angeboten, die Klage zurückzuziehen, wenn sie einer Unterlassungserklärung zum Betreten des Geländes zustimmt und die bisherigen Kosten von ca. 270.-€ bezahlt.
Romana Ull hat dem zugestimmt, allerdings unter Vorbehalt, sich noch mit einem/einer Juristen/in zu beratschlagen. Sie hat sich damit ausbedungen, bis zum 29.Mai die Unterlassung eventuell zurückziehen.
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