Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz
Anfang Jänner hat die Arbeiterkammer OÖ eine Studie vorgestellt, in der festgehalten wurde, wie die Situation von Frauen in der Arbeitswelt ist. Es ist unter anderem abgefragt worden, ob Frauen diskriminiert oder sexuell belästigt werden. 3.576 Frauen haben an der Befragung teilgenommen. 64 Prozent von ihnen ist der Meinung, dass Männer und Frauen nicht die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt haben. Bei der Befragung konnten eigene Erfahrungen geteilt werden. Eine Frau berichtet, dass sie beim Einstellungsgespräch darüber befragt wurde, wie ihre Familienplanung aussehen würde. Denn sie würde sowieso bald schwanger werden und würde deshalb für bestimmte Positionen nicht in Frage kommen.
Solche Fragen sind arbeitsrechtlich nicht erlaubt. Es ist möglich, entweder zu sagen, dass man es nicht beantworten möchte, oder es wäre in solchen Fällen sogar rechtmäßig zu lügen. Das erklärt Veronika Springer, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität. Gesetzlich wären die Geschlechter gleich gestellt, bezüglich des Lohns theoretisch schon seit 1979. Wenn es um ungleiche Entlohnung geht, bringen Arbeitgeber*innen oft stereotype Argumente: „Frauen hätten nicht so viel Kraft wie Männer. Sie können gewisse Aufgaben so und so nicht.“ Springer sieht auch ein Problem darin, dass es in Österreich nicht üblich sei über das Gehalt zu sprechen. Lösungen wären der Einkommensbericht, den Unternehmen erstellen müssen. Dieser muss dann dem Betriebsrat und den Arbeitnehmer*innen übermittelt werden. Das gilt allerdings erst für Betriebe ab 150 Mitarbeitende. Und es gibt keine Sanktionen, wenn dieser Bericht nicht erstellt wird. Die Lohntransparenzrichtlinie der EU wird ab 2026 gültig, bei der Arbeitgeber*innen verpflichtet sein werden, Auskunft Aufschlüsselungen über das durchschnittliche Gehalt nach Geschlechter zu geben. Springer sieht darin eine Chance, die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zu minimieren.
Wenn sich Frauen in der Arbeit diskriminiert sehen, empfiehlt Springer den Weg zur Gleichbehandlungsanwaltschaft. Dort kann man sich kostenfrei beraten lassen. Die Anwaltschaft unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und sie setzen keine Schritte ohne der Zustimmung von Arbeitnehmer*innen. Entscheidet man sich dazu, etwas zu unternehmen, wird von der Anwaltschaft eine Vermittlung versucht an die diskriminierende Stelle. Wenn das scheitert, kann der Fall weiter an die Gleichbehandlungskommission gebracht werden. Wenn die Gleichbehandlungskommission eine Diskriminierung feststellt, schicken sie einen Vorschlag an die diskriminiernde Stelle, wie man die Situation lösen könnte. Binnen 2 Monaten müsste das umgesetzt werden. Nachteil dabei ist jedoch, dass es sich nur um eine Empfehlung handelt. Das bedeutet, das es nicht rechtlich bindend ist. Die Empfehlung ist allerdings ein Beweismittel vor Gericht, sollte sich die diskriminierte Person dazu entscheiden, rechtliche Schritte einzuleiten.
Frauen in der Umfrage der Arbeiterkammer haben auch von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz berichtet. Hier erklärt Veronika Springer, dass das im Gleichbehandlungsgesetz niederschwelliger angesetzt wurde als im Strafrecht. Am Arbeitsplatz reichen schon anzügliche Blicke, Gesten oder sexistische Witze. Betroffene müssen die Übergriffe auch nicht beweisen, es reicht, dass sie Vorfälle glaubhaft und ohne Widersprüche schildern können. Im Strafrecht hingegen müssen körperliche Berührungen stattgefunden haben. Auch hier ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine gute erste Anlaufstelle.
Sendungsmoderation: Aylin Yilmaz
CC-Musik:
The Ease Down – Into The Air
The Postman – Stolen Thief
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