Behördenschikanen gegen Tierschutzaktivismus
13.01.2018
Vom Verhüllungsverbot über Anzeigen wegen Nutzung des Landeswappens bis zu 50 m Abstand zwischen Infoständen.
Neue Vorschriften für Demonstrationen werden nur dafür benutzt, diese zu behindern und zu untersagen.
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