Nach der Pressekonferenz von Bundesbehindertenanwalt und Ex-Sozialminister Dr. Erwin Buchinger
(kompletter Sendungsbeitrag – 12:44 Min.)
Am 6. Mai 2010 zog Dr. Erwin Buchinger, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, ein erstes Resümee über seine Tätigkeit.
Erwin Buchinger wurde vom Sozialminister mit Jahresanfang für vier Jahre bestellt.
Er berichtete im Rahmen seiner ersten Pressekonferenz unter dem Titel „Zwischen Hoffnung und Sorge“ im Festsaal des Bundessozialamtes in Wien, von „zahlreichen Antrittsbesuchen bei VertreterInnen der Politik auf Bundes- und Landesebene und bei den Behindertenorganisationen“.
Pepo Meia interviewte Dr Buchinger nach der Pressekonferenz Länge 3:13 Min.
und die Persönliche Assistentin von Bundesbehindertensprecher der ÖVP Dr. Franz Joseph Huainigg Länge 0:30 Min.
Nach Bekanntgabe des Schlichtungsergebnisses über die Bestellung des Bundesbehindertenanwaltes und Ex-Sozialministers Dr. Erwin Buchinger zogen Alexander Basnar und Pepo Meia eine erstes Resümee Lange 9:01 Min
Alexander Basnar (Persönlicher Assistent) und Pepo Meia resümierten über die Bestellung des Bundesbehindertenanwaltes und Ex-Sozialministers Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ).
Am 12. Mai 2010 wurde das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens beim Bundessozialamt des Bundesbehindertensprechers der ÖVP, Dr. Franz Huainigg durch das BM für Soziales bekanntgegeben. Genug Gesprächsstoff..
Schreiben vom Sozialministerium –
Text: BM für Soziales und Konsumentschutz – erstellt am: 12. Mai 2010 18:02 Uhr
Quelle: BIZEPS – Online
Behindertenanwalt: Schlichtungsverfahren mit Huainigg abgeschlossen
Auf Initiative von Abgeordneten Franz Joseph Huainigg hat zum Thema Bestellung des Behindertenanwalts mit 1. Jänner 2010 ein auf das Behindertengleichstellungsgesetz gestütztes Schlichtungsverfahren stattgefunden.
BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
In diesem Verfahren haben die Schlichtungspartner in einem guten Gesprächsklima Gelegenheit gehabt, die jeweiligen Sichtweisen auszutauschen und eingehend zu erörtern.
Der vorliegende Fall hat einmal mehr den Nutzen des Schlichtungsangebots des Bundessozialamts in Fällen einer möglichen Diskriminierung eines Menschen mit Behinderung, bewiesen.
Im Schlichtungsgespräch wurden der Ablauf des Bestellungsverfahrens , die Einbindung einer Bewertungskommission und die für die Entscheidung maßgeblichen Kriterien dargelegt.
Während für das BMASK insbesondere die Leitungsfunktionen auf höchster Bundes- und Landesebene, der umfassende Bekanntheitsgrad und die breite Vernetzung mit sämtlichen im Arbeits- und Sozialbereich relevanten Akteuren den Ausschlag zu Gunsten Dr. Buchingers gegeben haben, führte Huainigg vor allem seine Tätigkeit im Nationalrat, seine profunden Kenntnisse im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung und seine persönliche Betroffenheit als Mensch mit schwerer Behinderung ins Treffen.
Als Abschluss des Schlichtungsverfahrens hält Huainigg fest, dass er das Bestreben um einen transparenten Bestellungsprozess zu akzeptieren, dessen Ergebnis jedoch nicht zu teilen vermag. Sozialminister Rudolf Hundstorfer äußert Verständnis für die Sichtweise von Huainigg, bekräftigt aber, den seiner Meinung nach am besten geeigneten Bewerber zum Behindertenanwalt bestellt zu haben.
Die beiden Seiten kommen überein, bereits vor der nächsten Bestellung der Funktion des Bundesbehindertenanwaltes Ende 2013 in Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung und unter Einbeziehung von Experten auf dem Gebiet des Personalwesens Kriterien und Verfahren zu entwickeln, die auf den tatsächlichen Anforderungen, den gewonnenen Erfahrungen und den Ergebnissen der Evaluierung der Behindertengleichstellung basieren.
Diese Kriterien und Verfahren sollen zur Herstellung der Chancengleichheit dem Umstand Rechnung tragen, dass bei Menschen mit Behinderung behinderungsbedingte Benachteiligungen wie Karriereeinbrüche (zum Beispiel Matura im zweiten Bildungsweg), Mobilitäts- und Kommunikationseinschränkungen (z.B. Gebärdensprache) vorliegen können.
Die neuen Bewertungskriterien sollen bis Oktober 2011 ausgearbeitet werden. Teil des Bestellungsvorganges ist auch ein Hearing, wie bisher gehabt nur mit dem Unterschied, dass überwiegend faktisch und rechtlich unabhängige ExpertInnen dieses abnehmen werden.
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