Interview mit Bundesinnenministerin Maria Fekter über Thema Sicherheit, § 53a SGP sowie über die Causa Tierschützer wegen §
Es ist Wahlkampf und die ÖVP outet sich als Hüter von Menschenrechte und Bürgerrechte. Zumindest wenn man ÖVP-Chef Willi Molterer zuhören will.
Anbei steht auch Parteikollegin und Bundesinnenministerin Maria Fekter, ehem. Volksanwältin nicht nach wie Sicherheit in der Gesellschaft nach Sicht der ÖVP zu definieren.
Das Interview entstand nach einer Pressekonferenz, nach dem unzählige Mal das Wort SICHERHEIT gefallen ist, dass man es als Bürger schon fast wieder mit der Angst bekommen könnte.
Wir haben nachgefragt, was Molterer von der ÖVP so kryptisch zu Menschenrechte verstehen gab. Sowie die Rechtmässigkeit von Telefonüberwachung ohne richterliche Verfügung gem. § 53a Sicherheitspolizeigesetz findet sie es in Ordnung dass dieser Paragraf auch zur Eintreibung für den Staat wegen Allimentationszahlungen. Sowie kein Handlungsbedarf in Sachen Causa Soko Pelztier alias inhaftierten Tierschützern wegen Bildung einer kriminellen Organisation § 278.
War Frau Fekter in der ORF-Sendung Bürgeranwalt sattelfest in der Auslegung der Paragrafen im Sinne von Bürgerhilfe. So dürfte der Wahlkampf u. wir nehmen an die Pressekonferenz fordert auch Poltikerinnen schon mal einen Fauxpaß in Sachen Gesetze u. deren §-Nummern.
Aber hört selbst!
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